Brandenburg

Berlin und Brandenburg einigen sich auf Änderung des Landesplanungsvertrags

Die Länder Berlin und Brandenburg haben die Änderung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags beschlossen. Die Neuregelung der darin festgelegten Verfahren zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Gesamtgebiets beider Länder soll zu schnelleren Ergebnissen bei der Gemeinsamen Landesplanung führen.

Es ist Aufgabe der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg aufgrund der immer enger werdenden Verflechtungen der beiden Länder eine abgestimmte Entwicklung und gemeinsame Konzepte voranzubringen. Mit der jetzigen Änderung werden Verfahren der Raumordnung vereinfacht und stärker digitalisiert.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin: „Die Novellierung des Planungsrechts ist dringend erforderlich. Der ständig wachsende internationale Wettbewerb, die steigenden Anforderungen durch die Digitalisierung und Globalisierung, die Energiewende sowie der demografische Wandel stellen auch unsere gemeinsame Landesplanung mit dem Land Brandenburg vor neue Herausforderungen. Es wird zunehmend darauf ankommen, dass sich staatliche wie private Investitionen schneller umsetzen lassen. Deshalb werden wir die dafür notwendigen Planungs- und Verwaltungsverfahren spürbar effizienter und moderner gestalten.“

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit den heute beschlossenen Änderungen entschlacken wir unseren bisherigen Landesplanungsvertrag und machen die gemeinsame Landesplanung fit für die Herausforderungen der Zukunft. Wir reduzieren den bürokratischen Aufwand für Planungen. Zudem setzen wir auf die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen. Unser Ziel ist es, wichtige Vorhaben der Raumordnung deutlich zu beschleunigen und so die Entwicklung der Metropolregion Berlin-Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter voranzubringen.“

Mit der Änderung des Landesplanungsvertrags sollen überholte, nicht mehr notwendige Verfahren und Anforderungen entfallen, zum Beispiel aufwendige Berichts- und Informationspflichten öffentlicher Planungsträger an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung. Zudem sollen Beteiligungsverfahren nach dem neuen Bundesrecht vorrangig elektronisch durchgeführt werden. Herkömmliche papierhafte Auslegungen solle nach dem neuen Bundesrecht nur noch ausnahmsweise erfolgen.

Der Bund hat bereits mit der am 28. September 2023 in Kraft getretenen Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes umfassende Änderungen zur Modernisierung des Raumordnungsrechts vorgelegt.

Die Neuregelungen werden nun dem Berliner Abgeordnetenhaus und dem Brandenburger Landtag für das weitere Verfahren zugeleitet.

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