Potsdam

Brandbrief von Bürgermeistern: „Kommunen nicht die Lückenbüßer für verfehlte Krankenhausfinanzierung!“

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert gehört zu den Unterzeichnern eines gemeinsamen Schreibens von Bürgermeistern aus 19 Städten, die Trägerin eines kommunalen Klinikums der Maximalversorgung sind. Der Brief ist an Verantwortliche in Bund und Ländern adressiert und mahnt dringliche Reform- und Finanzierungsbedarfe an. Die verfehlte Finanzierung der Krankenhäuser drohe die Städte aufgrund der aktuellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu überfordern. Diese erfordern derzeit häufig jährliche Defizitausgleiche in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat im aktuellen Entwurf des Haushalts für 2023 bis 2025 eine Summe von insgesamt 58,5 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung des Klinikums Ernst von Bergmann eingeplant, um dieses finanziell zu stabilisieren.

Oberbürgermeister Schubert: „Kommunale Krankenhäuser der Maximalversorgung sind unverzichtbarer Bestandteil der stationären Gesundheitsversorgung und übernehmen zentrale Verantwortung in der Daseinsvorsorge. Sie haben insoweit eine Sonderrolle, als sie im Gegensatz zu vielen anderen Krankenhäusern weit über die Stadtgrenzen hinaus die Versorgung einer ganzen Region sicherstellen – ohne dabei staatlich finanziert zu sein. Kommunen wie auch Potsdam müssen – bei wegbrechenden Steuereinnahmen – häufig kurzfristig große Millionenbeträge in ihren Haushalten bereitstellen, damit die gesundheitliche Versorgung der Menschen weiter gewährleistet ist. Die Städte sind aber nicht auf Dauer die Lückenbüßer für eine strukturell verfehlte Klinikfinanzierung in Deutschland!“

Eines der grundlegenden Probleme sei unter anderem das Fallpauschalen-System, das offensichtlich nicht mehr trage und längst an seine Grenzen gestoßen sei. „Bund und Länder müssen hinsichtlich der kommunalen Krankenhäuser der Maximalversorgung endlich ihre Hausaufgaben machen und offenkundig bestehende Finanzlücken schnell und wirksam schließen. Die anstehende Krankenhausreform muss die Wende hin zu einer substantiellen Entlastung für Städte und Kommunen bringen, sonst springen die Verantwortlichen zu kurz – für das Personal und die Patienten der Krankenhauslandschaft wäre das ein fatales Signal.“

Hans-Ulrich Schmidt, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann: „Es kann nicht Aufgabe einer kreisfreien Stadt sein, die Gesundheitsversorgung der gesamten Region aufzufangen, weil geltende Rahmenbedingungen seit Jahren dies wirtschaftlich nicht zulassen. Die Investitionen zum Beispiel in medizinische Infrastrukturen dienen einer ganzen Region und nicht nur dem Potsdamer Bürger. Damit diese Krankenhausreform gelingt, müssen die Kliniken auskömmlich finanziert werden – und müssen auch die zu erwartenden immensen Transformationskosten in das Reformkonzept gleich mit eingepreist werden. Hier sind Bund und Länder gefordert.

Am Ende geht es immer um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Gesundheitsleitungen, die bürgernah erbracht werden müssen. Wir als Maximalversorger übernehmen dabei eine besondere Aufgabe. In jedem Flächenland stehen Kliniken unserer Aufgabenstellung in der Verantwortung, auch die sie umgebende Region mit zu versorgen. Mit dieser Aufgabe dürfen die kommunalen Träger nicht alleine gelassen werden.“

Aus Sicht der Trägerstädte kommunaler Krankenhäuser der Maximalversorgung bestehen in der aktuellen Krisensituation und bei den anstehenden Reformen folgende Zentralforderungen:

  • kurzfristig: Sicherstellung der Refinanzierung erheblicher Erlösausfälle sowie massiv gestiegener Energie- und Sachkosten, auch zur Sicherstellung der erforderlichen Liquidität,
  • künftige Einteilung der Krankenhäuser in klar abgegrenzte Versorgungstufen und -rollen mit korrespondierenden Abrechnungsmöglichkeiten und zugeordneten Leistungsgruppen,
  • keine Sonderregelungen oder -stufen für Universitätskliniken gegenüber kommunalen Maximalversorgern, einschließlich einheitlicher Versorgungs- und Abrechnungsmöglichkeiten für Krankenhausambulanzen als Ergänzung zum niedergelassenen Bereich,
  • auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch die Ergänzung adäquater Fallpauschalen um Vorhaltepauschalen, insbesondere zur Abdeckung der Kosten jederzeit vorgehaltener Versorgungsinfrastruktur in nicht planbaren Leistungsbereichen wie den Notaufnahmen,
  • Auflösung des milliardenschweren Sanierungsstaus in der Investitionsförderung durch erhöhte Mittelbereitstellung der Länder unter Beteiligung des Bundes,
  • reformierte Krankenhausplanung, die die regional vorzuhaltenden Kapazitäten der jeweiligen Versorgungsstufen und deren laufende und investive Finanzierung aufeinander abstimmt.

Kommentar verfassen