Brandenburg

Brandenburg stellt Verteilpraxis von Flüchtlingen um

Stübgen: Wir verschaffen den Kommunen ein wenig Luft.

 

Potsdam – Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 stellt das Land Brandenburg die Praxis der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen um. Personen, die keine konkrete Aussicht auf einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, werden nicht mehr weitergeleitet. Stattdessen verbleiben sie zukünftig in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde und werden an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und versorgt. Die Dauer für einen Verbleib in der Erstaufnahme ist nach gesetzlichen Vorgaben aktuell auf maximal 18 Monate befristet. Begleitet wird die Umstellung der Verteilpraxis durch ein erhöhtes Angebot von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine konzentrierte Rückreiseberatung. Innenminister Michael Stübgen sprach von einem Paradigmenwechsel, der zu einer Entlastung der Kommunen führe.

Innenminister Michael Stübgen: „Brandenburgs Kommunen sind durch den anhaltenden Zugang von Geflüchteten am Limit ihrer Aufnahmekapazitäten angekommen. Maßnahmen zur Reduzierung des Zustroms von der Bundesregierung und auf europäischer Ebene entfalten bisher keinen spürbaren Effekt. Deshalb hat die Landesregierung beschlossen, durch eine Umstellung der Verteilpraxis für Entlastung der Kommunen zu sorgen. Personen ohne Aussicht auf einen Aufenthaltstitel werden ab sofort nicht mehr an die Kommunen weitergeleitet. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik. Für die Kommunen bedeutet das alleine in 2023, dass bis zu 4.000 Personen weniger, als ursprünglich geplant, versorgt und betreut werden müssen. Dadurch reduziert sich das Aufnahmesoll für die Landkreise und kreisfreien Städte und wir verschaffen den Verantwortlichen vor Ort ein wenig Luft. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Extrembelastung für die Kommunen durch die Landesregierung alleine nicht behoben werden kann. Erfahrungsgemäß muss mit einer Erhöhung der Zugangszahlen in den kommenden Sommermonaten gerechnet werden. Eine deutliche Reduzierung des Migrationsgeschehens bleibt daher zwingend erforderlich, wenn wir mit unseren Integrationsbemühungen nicht scheitern wollen.“

Zusätzliche Information

Mit Stand 30. Juni 2023 sind an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung 4.389 belegbare Plätze vorhanden, wovon 1.944 Plätze belegt sind. Die Landesregierung hatte einen Ausbau der Kapazitäten um bis zu 3.000 Plätze beschlossen, wovon sich 1.500 Plätze aktuell in Umsetzung befinden.

Seit Jahresbeginn wurde mit Stand 30. Juni 2023 in der Erstaufnahme der Zugang von 5.735 Personen registriert. Das sind 2.244 Personen oder 64 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. (Angabe jeweils ohne Berücksichtigung von Vertriebenen mit Ukrainebezug.)

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