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Bundespolizei verbietet in Frankfurt am Main zum Jahreswechsel das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Bahnanlagen

#Koblenz, #Frankfurt am Main (ots)

 

Auch zum diesjährigen Jahreswechsel hat die Bundespolizeidirektion Koblenz für die Zeit vom 31. Dezember 2023, 12:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 09:00 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art in Bahnhöfen und Streckenabschnitten im Stadtgebiet Frankfurt am Main verbietet. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes.

Das Mitführverbot gilt an den nachfolgend genannten Örtlichkeiten: (jeweils ausschließlich der U-Bahnbereiche)

   -   Im Hauptbahnhof Frankfurt am Main auf allen Ebenen,
   -   An den Stadtbahnhöfen / Haltepunkten
   - Frankfurt am Main - Höchst
   - Frankfurt am Main - Süd
   - Frankfurt am Main - Taunusanlage
   - Frankfurt am Main - Hauptwache
   - Frankfurt am Main - Konstablerwache
   -   Auf den zwischen diesen Bahnhöfen / Haltepunkten liegenden 
Strecken und den darauf verkehrenden S-Bahn-Zügen der Linien 1 bis 6 
sowie 8 und 9

Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände zu erhellen und insbesondere die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen.

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen und teils in Zügen bewegt sich bundesweit seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau und bildet einen bedeutsamen Anteil an den Gesamtstraftaten auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Die Bundespolizei geht erneut von einer signifikanten Erhöhung der Straftaten im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel aus und rechnet mit sehr hohen Besucherzahlen im Hauptbahnhof Frankfurt am Main und den weiteren benannten Bahnhöfen in der An- und Abreise zu den Silvesterfeierlichkeiten.

Damit einhergehend steigt auch das Konfliktpotenzial, denn erfahrungsgemäß ergeben sich – meist unter Alkoholeinfluss – auch aus zunächst verbalen Streitigkeiten, körperliche Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern, Reizstoffen oder anderen Waffen können diese schnell durch die Beteiligten zum Einsatz kommen und eine besondere Gefahr darstellen.

Daher wird die Bundespolizei gerade in dieser Zeit mit zusätzlichen Kräften Kontrollen durchführen und Feststellungen konsequent verfolgen.

Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) können Zuwiderhandlungen behördliche Zwangsgelder, Platzverweise, Bahnhofsverbote (Hausverbot) oder auch zukünftige Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) einsehbar. Darüber hinaus werden an den jeweiligen Bahnhöfen Plakate ersichtlich sein, die auf die Mitführverbote hinweisen.

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