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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner Bahnhöfe

#Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte) (ots)

 

Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin zuletzt im März und Juli dieses Jahres Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt hat, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für vier Wochenenden im Oktober und November erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (z.B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 20. Oktober bis 19. November 2023 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag jeweils in der Zeit von 16 bis 4 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntagmorgen, den 19. November 2023, um 4 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Wiederholt kommt es zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.

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