Reisen

Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Aktuelles
Kontrollposten in Ouagadougou
In der Innenstadt von Ouagadougou kommt es sporadisch zur Einrichtung von improvisierten Kontrollposten. Diese werden von der Zivilbevölkerung errichtet, nicht durch die Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie weiterhin die geltenden Teilreisewarnungen.
Die Regierung hat den Ausnahmezustand in 22 Provinzen bisher formell nicht verlängert; er kommt in einzelnen Regionen aber weiterhin zur Anwendung siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Weiterhin bestehen nächtliche Ausgangssperren in einigen Regionen und Provinzen:
• Region Sahel, dort speziell von 0 bis 4 Uhr für die Stadt Djibo,
• Region Nord, dort speziell 22 bis 5 Uhr für die Provinz Yatenga,
• die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est; 23 bis 4 Uhr,
• die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord; 22 bis 5 Uhr,
• die Region Est, 0 bis 4 Uhr.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt
– im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord,
– im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est,
– im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central,
– im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud,
– im Westen alle Provinzen der Regionen Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest, Centre-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.
Von
– der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso
wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt weiter zugenommen.
Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit – Teilreisewarnung).
Es kommt im Land vermehrt zu Entführungsfällen. In der Vergangenheit sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.
Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurden die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.
• Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
• Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Sie kann sich jedoch auch kurzfristig wieder verschlechtern.
• Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
• Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
• Meiden Sie alle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
• Beschränken sie Fahrten auf ein notwendiges Minimum.
• Verlassen sie nach Möglichkeit in den Abend-und Nachtstunden nicht die Wohnung.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Halten Sie ihre Kommunikationsmittel bereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklungen.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Regierung hat den Ausnahmezustand für die u.s. Regionen bisher formell nicht verlängert, er kommt aber weiterhin vereinzelt zur Anwendung, d.h. Reisebeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen sind möglich.
• Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Banwa, Kossi, Nayala und Sourou,
• Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
• Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
• Region Hauts Bassins: Provinzen Kénédougou und Tuy,
• Region Nord: Provinzen Loroum und Yatenga,
• Region Cascades: Provinz Comoé,
• Region Centre-Nord: Provinzen Bam, Namentenga, und Sanmatenga,
• Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
• Parc National du „W“,
• Réserve Totale de Faune de Singou,
• Réserve Partielle de Faune de Pama,
• Réserve Totale de Faune de Madjoari,
• Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
• Réserve Totale de Faune d´Arly,
• Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
• Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.
Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.
Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
• Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
• Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
• Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 18) und bewahren Sie Ruhe.
• Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
• Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Süden herrscht wechselfeuchtes subtropisches Klima, im Norden Trockensavanne.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kann es zu andauerndem Starkregen kommen, der zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbeeinträchtigungen mit unpassierbaren Straßen und Brücken und Straßenschäden führen kann.
• Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) und Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der in der Parität an den EUR gekoppelte Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert, weshalb sich die Mitnahme von Bargeld in USD oder EUR empfiehlt.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbinliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen der burkinischen Regierung https://www.sante.gov.bf/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum soll seit Februar 2023 vor Reiseantritt online http://www.visaburkina.bf beantragt werden. Eine Visumbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso http://www.embassy-bf.org/ bleibt jedoch weiterhin möglich, wenn Antragsteller bei der Einreichung der Unterlagen persönlich vorsprechen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischen Materials ist verboten.
Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden, da sie als gefährliche Gegenstände eingestuft sind.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Burkina Faso ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
• Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen
• Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 und Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132 sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG https://dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/karten.html zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit insbesondere rund um die Regenzeit auftreten können: Chikungunyafieber, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870 Denguefieber, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520 Leishmaniasis, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis/2562904 lymphatische Filariosen, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen/2628714 West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880 und Zikavirus-Infektionen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen/2562866
• Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
• Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
• Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Burkino Faso vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber/2628722 wird durch Zecken übertragen. Die in Burkina Faso inzwischen seltene afrikanische Schlafkrankheit https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit/2628724 wird von Tsetsefliegen übertragen.
• Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und auf. Cholera https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480 hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis/2562874), Shigellose https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/shigellose/2628936 und Typhus https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/typhus/2565670 können auch Reisende betreffen. In Burkino Faso wurde Poliomyelitis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492 (cVDPV2) nachgewiesen.
• Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land . Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen eine Auffrischimpfung , wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
• Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Burkino Faso besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen/2553652 Lassafieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/lassafieber/2562902 und Tuberkulose. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tbc/2562914 Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
• Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
• Beachten Sie lokale Warnungen.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Burkino Faso insbesondere Erkrankungen wie AIDS https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/aids/2628942 oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis/2562874) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis B-Impfung beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Es ist davon auszugehen, dass Hantavirus-Infektionen https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen/2562872 und Leptospirose https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/leptospirose/2519598 im Land vorkommen. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/lassafieber/2562902 kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tollwut/2562878 erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/vogelgrippe/2562888 kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden.
• Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
• Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Burkina Faso nur begrenzt erhältlich.
• Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
• Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt in Burkino Faso nicht oder nur sehr begrenzt erhältlich ist.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868 ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
• Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
• Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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