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#Cottbus/Chóśebuz: Alkoholverbot Schillerplatz angepasst

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat bereits mit Wirkung zum 31.05.2023 eine
Allgemeinverfügung erlassen, die den Alkoholkonsum im Bereich des
Schillerplatzes bis zum 31.10.2023 untersagt. Diese Verfügung wird nunmehr
angepasst.
Im Rahmen der ständigen Aktualisierung der Sicherheitslage vor Ort befindet
sich die Stadt, speziell der Fachbereich Ordnung und Sicherheit, in einem
ständigen Dialog mit vielen Partnern vor Ort. Sowohl nach Rücksprache mit
der Polizeiinspektion als auch mit den vor Ort tätigen Sozialarbeitern des
Humanistischen Jugendwerks sind Verbesserungen der Sicherheitslage am
Schillerplatz erkennbar. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner bestätigten
in diversen Gesprächen, dass sich die Lage vor Ort zumindest tagsüber
verbessert hat.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz dazu entschieden,
die Allgemeinverfügung auf die derzeitige Situation anzupassen und den
Alkoholgenuss nur noch in der Zeit zwischen 18:00 – 05:00 Uhr zu
untersagen.
Manuel Helbig, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit: „Wir
wollen, dass der Schillerplatz weiterhin ein attraktiver, aber auch beliebter
Anziehungspunkt in der Stadt ist. Unser Ziel bleibt natürlich weiterhin, dass
die Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dort unterbleiben. Mit
der Änderung der Allgemeinverfügung wollen wir aber auch ein Zeichen
setzen, dass repressive Mittel abänderlich sind, sofern die Störungen
abnehmen und ein Zusammentreffen von unterschiedlichen Interessen mit
gegenseitiger Rücksichtnahme möglich ist.“
Die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung sowie die Karten mit
dem genauen Bereich ist auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht
sowie in den Foyers der Verwaltungsstandorte am Neumarkt, in der KarlMarx-Straße (Technisches Rathaus) und im Sicherheitszentrum in der
Berliner Straße 154 ausgehangen.

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