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Cottbus/Chóśebuz: Böllerverkauf

Achtsamer Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen zum
Jahreswechsel ist nur vom 29.12.2022 bis 31.12.2022 statthaft. Der Kategorie
F2 sind beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien
oder Feuerwerksraketen zuzuordnen.
Oberbürgermeister Tobias Schick: „Das Böllern gehört zu den Traditionen
und zur Freude des Jahreswechsels. Gleichzeitig appelliere ich an alle
Cottbuserinnen und Cottbuser sowie die Gäste unserer Stadt, respektvoll und
achtsam mit Feuerwerk umzugehen, um Schäden für Menschen, Tiere und
Sachen zu vermeiden. So kann jede und jeder mit dafür sorgen, dass
Rettungsdienst, Feuerwehr und Krankenhäuser über den Jahreswechsel nicht
zusätzlich belastet werden.“
Zonen mit Böllerverbot gibt es beispielsweise im Umfeld von medizinischen
Einrichtungen wie den Krankenhäusern, um Pflegeinrichtungen oder den
Tierpark.
Die in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Artikel werden durch die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit
einer entsprechenden Kennzeichnung, z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001,
CE 0589, 0589-F2-0001, versehen. Der Import nicht zugelassener
Feuerwerkskörper und auch anderer Pyrotechnik aus EU-Staaten (ohne CEKennzeichnung) ist verboten.
Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Wir warnen
davor, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden. Im
Interesse der Sicherheit und Gesundheit appellieren wir an alle
Cottbuserinnen und Cottbuser, Feuerwerkskörper nur entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und nur in der
zulässigen Zeit am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 zu
verwenden. Dabei ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der
Kategorie F2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren
abgebrannt werden dürfen.“
Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

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