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Dahme-Spreewald: Ehrenamtler*innen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gesucht

Begleiten Sie Kinder und Jugendliche als ehrenamtlicher Vormund im Landkreis Dahme Spreewald

Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung besonderen Schutz, emotionale Sicherheit und bestmögliche Förderung.

Wenn Kinder und Jugendliche nicht oder nicht vollständig unter elterlicher Sorge stehen, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft noch deutlicher hervorgehoben.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie des Landkreises Dahme-Spreewald sucht geeignete ehrenamtliche Personen, die sich für die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchten und die bereit sind, Verantwortung für Kinder oder Jugendliche zu übernehmen.

Was sind die Aufgaben eines Vormundes?

Ein Vormund muss seine Handlungen stets am Wohl des Mündels (Kinder und Jugendliche) orientieren. Ein Vormund übt sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge aus. Er ist der gesetzliche Vertreter des Mündels.

Im Rahmen der Personensorge sind beispielhaft die Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge, die Gewährleistung von Pflege und Erziehung, die Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung, die Bestimmung des Aufenthalts und Absprachen zum Umgang zu regeln.

Zu den inhaltlichen Aufgaben im Rahmen der Vermögenssorge zählen unter anderem die Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen, einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung, die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses, die Anlage des Mündelvermögens (mündelsicher), die Verwaltung von bebauten/unbebauten Grundstücken und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Eine Vormundschaft zu übernehmen bedeutet nicht, ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufzunehmen.

Die Kinder und Jugendlichen, die unter Vormundschaft/Pflegschaft stehen, leben bei Pflegeeltern, in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen oder auch weiterhin im Elternhaus.

Für die Übernahme einer Vormundschaft bedarf es keiner pädagogischen oder juristischen Grundausbildung. Das Interesse an der Arbeit sowie die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen werden jedoch vorausgesetzt.

Von einem ehrenamtlichen Vormund wird erwartet, dass er langfristig, kontinuierlich und verantwortungsvoll tätig ist, und er muss für eine tragfähige Beziehung sorgen, indem er zuverlässig und erreichbar ist, um dem Mündel Orientierung und Sicherheit zu bieten. Ein Vormund muss weiterhin belastbar, kritikfähig und offen für andere Lebensweisen sein sowie über weitere Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügen.

Die Bereitschaft zur Kooperation mit den leiblichen Eltern, mit den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Pflegefamilien, den Familiengerichten, dem Jugendamt und den anderen Behörden und Institutionen ist ebenfalls notwendig.

Bewerbung für das Ehrenamt

Sie möchten regelmäßig Zeit mit einem Kind oder Jugendlichen verbringen und als zuverlässiger Ansprechpartner handeln? Dann bewerben Sie sich als ehrenamtlicher Vormund und nehmen Sie den Bewerbungsprozess auf sich.

Die Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflegschaft vom Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet eine persönliche Beratung in Form eines Kennenlerngespräches an und bereitet Sie auf Ihre Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund vor. Die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle organisieren Schulungen, bieten Informationen und fortlaufende Beratungen an und begleiten Sie während der gesamten Tätigkeit als Vormund.

Sollten Sie sich für das besondere Ehrenamt interessieren, richten Sie Ihre Fragen oder Bewerbungen an den Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflegschaft, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, Telefon: 03546-20-1945, Telefax: 03546-201850, jugendamt@ dahme-spreewald.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflege: https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat4/amt-fuer-kinder-jugend-und-familie/amtsvormundschaften/

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