BlaulichtPolizei

Das neue Versicherungsjahr bringt eine neue Kennzeichenfarbe

„Ab Mittwoch bitte „schwarz“ fahren. Allerdings nur, wenn Sie mit Moped, Mofa, Roller oder E-Roller unterwegs sind.“


Ab dem 01.03.2023 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Rollern) ein neues Versicherungskennzeichen. Im Rahmen des jährlichen Farbwechsels muss grün getauscht werden. Der Wechsel zum neuen Versicherungskennzeichen in der Farbe schwarz steht an.

 

Das heißt, dass alle grünen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28.02.2023 automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr vorhanden. Bei einem Unfall kann der Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden. Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar. Denn § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes besagt deutlich: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Die Leiterin der Verkehrspolizei in der Polizeidirektion West, Peggy Wölk dazu:

„Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Wer bei einem Unfall nicht selbst auf den Kosten für Sach- oder Personenschäden sitzen bleiben will, hat besser eine entsprechende Versicherung. Reparaturkosten, Arztrechnungen und weiter Kosten schlagen schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche. Deshalb gilt ab Mittwoch, entweder mit gültiger Versicherung oder zu Fuß! Eine Schonzeit wird es nicht geben. Wer ab dem 01. März 2023 mit einem grünen Kennzeichen angetroffen wird, gegen den wird eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und er schiebt dann den Rest der Strecke. Wer vorsätzlich so fährt oder sich unbelehrbar zeigt, dessen Fahrzeug müssen wir leider sicherstellen.“

 

Zum Hintergrund: Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

  • Mofas und Mopeds bis maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h – zum Beispiel Schwalbe, S50 und Co.
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis maximal 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

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