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Das Saarland im Bundesrat: Cannabisgesetz und Wachstumschancengesetz

In Berlin kam heute der Bundesrat zu seiner zweiten Plenarsitzung in diesem Jahr zusammen.

Gebilligt wurde unter anderem das Cannabisgesetz – gegen die Stimmen der saarländischen Landesregierung, die das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geben wollte. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger erwartet nun Probleme bei der Umsetzung und fordert die Bundesregierung auf, Verantwortung für Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu übernehmen.

Dem Wachstumschancengesetz stimmte die Länderkammer heute zu, nachdem es von unionsgeführten Bundesländern zunächst aufgehalten wurde. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger begrüßte den Durchbruch, nachdem der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss vorgeschlagen hatte. Auch die saarländische Wirtschaft warte auf Entlastungen. Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Wirtschaftsminister Jürgen Barke sagte: „Dieses Gesetz ist enorm wichtig für unseren Wirtschaftsstandort. Es setzt Impulse für Investitionen in die Transformation der Wirtschaft. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden von Steuererleichterungen, finanziellen Spielräumen und Bürokratieabbau profitieren – ein wichtiges und richtiges Signal, mit dem wir die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft sichern.“

Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Magnus Jung, hat heute ebenfalls an der Bundesratssitzung teilgenommen und zum Krankenhaustransparenzgesetz im Plenum gesprochen. „Mit der heutigen Zustimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz kommen wir dem Ziel, durch eine Krankenhausreform eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und nachhaltig ausfinanzierte Krankenhauslandschaft für die Bevölkerung sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher“, so Jung. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines Transparenzverzeichnisses im Internet durch das Bundesministerium für Gesundheit ab dem 1. April 2024. Die Bevölkerung und insbesondere die Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Gesetz eingelegt.

Zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Länder haben mehrheitlich einem vom Saarland eingebrachten Antrag zugestimmt. Im Gesetz vorgesehen ist es, die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen, dass vorrangig zentrale Verbindungen des deutschen Schienennetzes unter Vollsperrungen grundlegend erneuert werden. Der Bundesrat bemängelt daran, dass die Kosten für die notwendigen Schienenersatzverkehre nicht der Bund trägt, keine Sanierungen von Bahnhofsempfangsgebäuden und nicht ausreichende Investitionen in die Digitalisierung enthalten sind sowie dass durch die Fokussierung auf die Hauptverkehrsstrecken die ebenso sanierungsbedürftigen regionalen Schienennetze sprichwörtlich den Anschluss zu verlieren drohen.

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