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Die Fahrweise verriet ihn

BAB 10

 Am 25.01.2024 stach Autobahnpolizisten ein Audi ins Auge, dessen Fahrer wohl der Meinung war, dass Verkehrsvorschriften für ihn nicht zählen würden. Weder hielt der Mann Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, noch gab er etwas auf das Gebot des Linksüberholens. Als man den Wagen dann an der Anschlussstelle Freienbrink anhielt, fiel sofort auf, dass der Delinquent nicht so recht nüchtern zu sein schien. Ein Drogenschnelltest schlug tatsächlich positiv an. Damit aber nicht genug! Eine nun mal erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Deutsche nämlich auch nicht sein Eigen nennen. Das Ganze wird für ihn nun juristische Konsequenzen mit sich bringen. Er erhielt Anzeigen und musste nach der Entnahme einer Blutprobe seinen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen.

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