Brandenburg

Dr. Andreas Koch vom Landtag zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt und vereidigt

Der Landtag hat einen neuen Richter für das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt. Der Jurist Dr. Andreas Koch, Richter am Bundesverwaltungsgericht, erhielt bei der Abstimmung in der Plenarsitzung am Donnerstag die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Er rückt an die Stelle des bisherigen Verfassungsrichters Andreas Dresen, dessen Amtszeit am höchsten Brandenburger Gericht Ende 2022 ablief. Der neue Verfassungsrichter wurde im Anschluss an seine Wahl im Landtag durch Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke ernannt und vereidigt.

Andreas Koch wurde 1968 in Berlin geboren und war unter anderem als Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg tätig.

Das 1993 gegründete Verfassungsgericht ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Die neun Mitglieder des Gerichts sind jeweils für zehn Jahre gewählt. Sie befassen sich mit Streitfällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um deren Auslegung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen oder um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Das Verfassungsgericht trifft seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit; sie binden Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs.

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