Brandenburg

Eilantrag der AfD-Fraktion zur Behandlung der Notlage im Landtag bleibt ohne Erfolg

Das Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag der AfD-Fraktion und ihrer Mitglieder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Beratung
im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 18. Dezember 2023 und eine Beschlussfassung des Landtags Brandenburg am 20. Dezember 2023 gestoppt werden sollte, abgelehnt. Die Beratungen und die Beschlussfassung sollen im Hinblick auf die Feststellung
der haushaltsrechtlichen Notlage für das Jahr 2024 erfolgen. Das Verfassungsgericht sah
nach summarischer Prüfung keine überwiegenden Interessen der Antragsteller, die den
Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebieten würden.

Kommentar verfassen