Brandenburg

Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsschein steigen

Zum 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Berechtigung auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) im Land Brandenburg um 18 Prozent angehoben. Es ist die erste Anpassung der Einkommensgrenzen seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes im Jahre 2019.  

Bauminister Rainer Genilke: „Die Einkommen sind auch in Brandenburg in den letzten vier Jahren gestiegen. Das kann aber auch dazu führen, dass Menschen dem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein entwachsen, obwohl sie nach wie vor jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen sind von der allgemeinen Preissteigerung und von der Inflation besonders betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein an die Einkommensentwicklung gekoppelt wird. Das sorgt nun erstmals seit 2019 für eine Erhöhung der Einkommensgrenzen. Die davon profitierenden Haushalte werden durch die günstigeren Mieten im geförderten Wohnungsbau entlastet.“

Anpassung der Einkommensgrenzen

Das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz sieht eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen vor. Sie ist an die Einkommensentwicklung angepasst und basiert auf dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner in Brandenburg. Lag bisher die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei 15.600 Euro, so liegt sie ab dem 1. Januar 2024 bei 18.500 Euro. Bei Zweipersonenhaushalten steigt die Einkommensgrenze von 22.000 auf 26.000 Euro, für jede weitere hinzukommende Person im Zweipersonenhaushalt darüber hinaus von 4.900 auf 5.800 Euro. Somit erhöhen sich die Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2024 um 18 Prozent.

Soziale Wohnraumförderung

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Insbesondere werden bei der Vergabe von geförderten Wohnungen Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt. Dafür benötigen die Haushalte einen Wohnberechtigungsschein. Derzeit sind in einem geförderten Wohnungsbau von der Gesamtheit aller Wohnungen 75 Prozent mietpreis- und belegungsgebunden. Von diesem Anteil sind wiederum 50 Prozent für WBS-Inhaber vorbehalten.

Die Programme der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg fördern Mietwohnraum durch Neubau, Modernisierung, Instandsetzung. Unterstützt werden auch Aus- und Umbau, Erweiterung sowie Wiederherstellung. Zudem gibt es Förderungen für Aufzüge, Förderung von Wohneigentum und von behindertengerechten Anpassungen in vorhandenem Wohnraum. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse sowie zinslose Darlehen.

2022 wurden durch bewilligte Fördermittel in Höhe von insgesamt 176 Millionen Euro

941 Wohneinheiten gefördert, davon 379 im Berliner Umland und 562 im weiteren Metro-polenraum. 667 der 2022 geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Eine wichtige Voraussetzung für funktionsfähige Wohnungsmärkte ist die Schaffung von Bauland. Das Ministerium unterstützt daher die Städte und Gemeinden dabei, schneller Baurecht zu schaffen, um Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppe sowie wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Die Planungsförderung wurde bis 2026 verlängert. Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden hierfür insgesamt 11,5 Millionen Euro eingeplant.

Der Wohnungsmarkt im Flächenland Brandenburg ist heterogen geprägt, es gibt große regionale Unterschiede bei Angebot und Nachfrage. In Regionen mit Leerstand greifen die Programme der Wohnraumförderung insbesondere bei Modernisierungen oder beim Einbau von Aufzügen in Bestandswohnungen.

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