Erschleichung von Aufenthaltstiteln
#Pomellen/ #Pasewalk (ots)
Heute Nacht, kurz nach Mitternacht, stellten Bundespolizisten in Pomellen eine 46- jährige Frau und ihren 8- jährigen Sohn im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrolle fest. Die Frau war Fahrerin eines in Polen zugelassenen PKW. Zur Kontrolle händigten die Beiden ihre gültigen, im Jahr 2020 ausgestellten polnischen ID-Karten aus. Eine Überprüfung in den polizeilichen Systemen ergab, dass die Frau und ihr Sohn im Zusammenhang einer Asylantragstellung als ukrainische Kriegsflüchtlinge aus dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst sind. Mit dem Sachverhalt konfrontiert gab die Frau an, dass Sie und ihr Sohn sowohl die polnische, als auch die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Anschließend händigte sie den Beamten ihren ukrainischen Reisepass, den gültigen ukrainischen Reisepass ihres Sohnes, sowie die vom 09.05.2022 bis 04.03.2024 gültigen deutschen Aufenthaltstitel aus. In der anschließend durchgeführten Vernehmung bestätigte sie nochmals, neben der ukrainischen auch die polnische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Laut ihren Einlassungen kehrten sie bereits vor Kriegsbeginn von Polen in die Ukraine zurück. Nach Kriegsausbruch kamen sie nach Deutschland und meldeten sich als Kriegsflüchtlinge. Weiterhin gab sie an, bewusst ihre polnische Staatsangehörigkeit verschwiegen zu haben, da sie befürchtete, dann in Deutschland keinen Aufenthaltstitel und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten. Die Personen wurden wegen Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch und der Erschleichung von Aufenthaltstiteln angezeigt. Der deutsche Aufenthaltstitel wurde eingezogen, die zuständige Ausländerbehörde wird unterrichtet.