Brandenburg

EU-Mittel unterstützen Ausbau von Integrationsprojekten für Geflüchtete und Schutzsuchende

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021-2027): Bereits über 40 Förderanträge für Brandenburger Projekte gestellt

Die Europäische Union fördert mit dem „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) Projekte etwa zur Verbesserung von Integrationschancen und der Aufnahmebedingungen für Geflüchtete. Deutschland kann insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro in der Förderperiode 2021-2027 erwarten. Für Integrationsprojekte im Land Brandenburg sind bereits von verschiedenen Trägern über 40 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro gestellt worden. Weitere Anträge sind möglich. Brandenburg stellt dafür rund 2,5 Millionen Euro für die Kofinanzierung zur Verfügung; weitere Mittel kommen von anderen Partnern und Kommunen.

Zwei der ersten Förderbescheide für Projekte in Brandenburg wurden heute in Potsdam von Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Brandenburgs Integrationsministerin Ursula Nonnemacher an den Verein „KommMit – für Migranten und Flüchtlinge“ überreicht.

Staatssekretär Bernd Krösser erklärte in Potsdam: „Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir über den AMIF europäische Fördermöglichkeiten gezielt nutzen, um die deutsche Migrations- und Integrationspolitik weiter voranzubringen. Die Projekte des KommMit e.V. zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung und der Aufnahmebedingungen von Schutzsuchenden in Brandenburg zeigen exemplarisch wie „Integration von Anfang an“ durch gemeinsames Wirken von Bund, Land und Zivilgesellschaft gelingt.“

BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer sagte: „Ich freue mich sehr, dass wir heute die Bewilligungsbescheide für die zwei Projekte von ‚KommMit‘ überreichen können. Es ist sehr erfreulich und vorbildlich, dass Brandenburg der europäischen Projektförderung diese große Aufmerksamkeit schenkt. Insbesondere in Zeiten knapper Haushaltskassen müssen europäische Mittel voll ausgeschöpft werden, um die gesellschaftlich so wichtige Aufnahme der Unterbringung und Integration Geflüchteter gut gewährleisten zu können. Der AMIF 2021 bis 2027 unterstützt Projekte zur Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, zur Unterstützung legaler Migration und Integration von Drittstaatsangehörigen sowie zur Verhinderung irregulärer Migration und Gewährleistung einer effektiven Rückkehr und Rückübernahme in Drittstaaten. Projekte können von privaten und öffentlichen Trägern, Kommunen und Bundesländern beantragt werden. Sie können sich auf einen konkreten Bedarf vor Ort beziehen oder auch regional oder bundesweit wirken. Projekte im Ausland, zum Beispiel zur Stärkung der europäischen Solidarität, sind ebenfalls möglich.“

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher betonte: „Dank des AMIF können viele gute Projekte zur Verbesserung der Integration von Geflüchteten, Schutzsuchenden sowie weiteren Drittstaatsangehörigen realisiert und weiter ausgebaut werden. Bisherige kleine, lokal begrenzte Projekte können zu größeren, überregionalen Projekten erweitert werden. Das ist eine große Chance in einer Zeit, in der die Zahl der Geflüchteten deutlich gestiegen ist. Ich danke dem Bund und dem BAMF für die gute Umsetzung. Gerade für unsere kleineren Träger in Brandenburg hat sich die intensive Beratung durch das BAMF schon vor und während der Antragsphase als besonders hilfreich erwiesen. Die Bundesländer werden bei der Entscheidungsfindung stark beteiligt und bei der Konzeption der Förderprojekte einbezogen. Wir arbeiten mit den verschiedenen Projektträgern seit vielen Jahren eng zusammen und können sehr gut einschätzen, welche Angebote vor Ort gebraucht werden. Von einer erfolgreichen Integration profitiert die ganze Gesellschaft. Wir sind auf Zuwanderung angewiesen. In allen Branchen werden Fachkräfte gesucht. Darüber hinaus stärken Migrantinnen und Migranten die Gemeinschaft durch ihr vielfältiges Engagement in Vereinen und sozialen Einrichtungen.“

Psychosoziale Versorgung verbessern

Mit dem Projekt „Hürden nehmen – Psychosoziale Versorgung für Geflüchtete“ (AMIF-Fördersumme: rund 9,7 Mio. Euro) sollen psychisch beeinträchtigte Menschen mit Verfolgungs-, Kriegs- oder Fluchterfahrung durch acht regionale Beratungsstellen in den Landkreisen Elbe-Elster, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Potsdam psychosozial unterstützt und betreut werden. Das Projekt wird von acht brandenburgischen Kommunen mit insgesamt rund 640.000 Euro kofinanziert. Aufgabe der Beratungsstellen wird es sein, besonders schutzbedürftige Personen zu identifizieren und ihre konkreten Betreuungs-, Versorgungs- und Behandlungsbedarfe zu ermitteln. Die Betroffenen sollen niedrigschwellig psychosozial, psychologisch und sozialpsychiatrisch unterstützt und betreut werden. Projektträger hier ist der Verein KommMit.

Im Rahmen der AMIF-Förderung ist geplant, dass ein weiterer Träger die psychosoziale Versorgung Geflüchteter in den anderen Regionen Brandenburgs abdecken wird, so dass dieses Angebot in nahezu ganz Brandenburg ausgebaut werden kann.

Aufnahmebedingungen verbessern

Das Projekt „Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende, Schutzberechtigte und vorübergehend Schutzberechtigte in Brandenburg“ (rund 4,2 Mio. Euro AMIF-Mittel) will u.a. Unterbringung, Erstorientierung und soziale Beratung verbessern. Projektträger ist ebenfalls der Verein KommMit, in Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen, darunter sind der Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, der Evangelische Kirchenkreis Oberes Havelland, die BTU Cottbus – Senftenberg (Fachgebiet Soziologie für die Soziale Arbeit), der Flüchtlingsrat Brandenburg, die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal und der Verein ESTAruppin. Dieses Projekt wird vom Integrationsministerium mit 240.000 Euro kofinanziert. Neben der Landeskofinanzierung erhält das Projekt noch Kofinanzierungen von weiteren Partnern. Die vorgesehenen Gesamtausgaben für den dreijährigen Projektzeitraum belaufen sich auf insgesamt rund 5,6 Millionen Euro. Unter anderem sollen regionale Unterstützer:innen dabei helfen, Geflüchtete dezentral in Wohnungen unterzubringen. Auch der Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungswechsel sollen gefördert werden.

Der Verein KommMit – für Migranten und Flüchtlinge, der bereits seit vielen Jahren in Berlin und Brandenburg professionelle Flüchtlings- und Migrationsarbeit leistet, bietet psychosoziale Hilfe, rechtliche und sozialpädagogische Beratung, Maßnahmen zur Berufsorientierung und schulischen Integration, Sprachkurse sowie Qualifizierungsprojekte für Mitarbeiter:innen in der Flüchtlingsarbeit.

Joachim Rüffer, Vorstandsvorsitzender des Projektträgers KommMit e.V., sagte bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide: „Mit der Unterstützung durch das AMIF-Programm, das Land und die Kommunen können wir in Brandenburg ein neues regionales Netz von psychosozialen Beratungsangeboten für durch Verfolgung und Krieg psychisch traumatisierte Flüchtlinge aufbauen. Betroffene können intensiv betreut werden und es kann verhindert werden, dass sie in psychische Krisen geraten. Die AMIF-Mittel ermöglichen es darüber hinaus, Angebote und Konzepte für eine bessere Unterbringung von Geflüchteten im Land zu entwickeln und umzusetzen. Die Projektpartner sind überzeugt, dass die aktuellen Aufgaben bei der Unterbringung von Geflüchteten besser gelöst werden können, wenn alle beteiligten Akteure das Ziel in den Blick nehmen, Geflüchtete vermehrt dezentral in Wohnungen unterzubringen und so auch eine wesentliche Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Integration geschaffen wird.“

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) stellt für den Zeitraum 2021-2027 Fördermittel für Projekte in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, europäische Solidarität sowie Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration zur Verfügung. Deutschland kann bis zu 1,5 Milliarden Euro erwarten.

Der AMIF in Deutschland wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet. Zum 1. August 2022 veröffentlichte das BAMF den Förderaufruf 2021-2027 zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF. Gefördert werden private und öffentliche Träger, u.a. Kommunen, Bundesländer, Netzwerke, Organisationen und Bundesbehörden.

Der Förderaufruf gilt für die gesamte Förderperiode. Antragstellungen sind daher fortlaufend innerhalb des Förderzeitraums möglich.

Mehr Informationen: www.eu-migrationsfonds.de

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