Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und ohne Fahrerlaubnis
Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass der Renault-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme angeordnet. Es wurden Anzeigen wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein gefertigt.