Fahrradfahrer gegeneinander gefahren
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Fahrräder gelten laut StVO als Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn Radwege nicht vorhanden sind
- Fahrradfahrende Kinder unter 9 Jahren müssen auf Gehwegen fahren, sofern der Radweg nicht baulich von der Fahrbahn getrennt ist
- Fahrradfahrende Kinder von 9 oder 10 dürfen Gehwege benutzen
- Kinder ab 11 Jahren sowie Erwachsene dürfen auf Gehwegen fahren, wenn dieser durch Zusatzzeichen für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist (besondere Rücksicht auf Fußgänger)
- Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn Kinder unter 9 Jahren begleitet werden