Brandenburg

Förderprogramm „Green Care and Hospital“ sehr stark nachgefragt

Das „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ wird sehr stark nachgefragt: Fast 400 Anträge von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind schon gestellt worden. Die Anträge haben zusammen ein Gesamtvolumen von rund 85,7 Millionen Euro und übersteigen damit die zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ deutlich. 113 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 15,4 Millionen Euro wurden bereits vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bewilligt.

Die Förderrichtlinie wurde am 31. Mai im Amtsblatt verkündet und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Damit unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung oder mit Energieeinsparmaßnahmen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen Verpflichtungen für das Jahr 2024 in Höhe von 30 Millionen Euro eingegangen werden.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärt dazu: „Krankenhäuser sowie Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind sensible Bereiche, die auch in Krisenzeiten sicher funktionieren müssen. Die Energiekrise hat zu erheblichen Preissteigerung geführt, die auch diese Einrichtungen wirtschaftlich enorm unter Druck gesetzt haben. Um einen Rückgang dieser Kostensteigerungen zu erreichen, ist es wichtig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende oder energieeffiziente Investitionen vorzunehmen. Energieeinsparmaßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das unterstützen wir mit dem Soforthilfeprogramm. Die hohe Zahl der Anträge belegt das große Interesse, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnell zu überwinden.“

Die Soforthilfe wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
  • Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.

Mehr Informationen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/brandenburg-paket/soforthilfeprogramm-green-care-and-hospital/

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