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Folgenschwerer Verkehrsunfall

#Brandenburg an der Havel, B1 am Abzweig nach Gollwitz – Sa., 13.05.2023 gg. 12:45 Uhr – 

 

Ein Großaufgebot von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei wurde am Samstagmittag zu einem schweren Verkehrsunfall auf die B 1, unweit des Abzweigs nach Gollwitz, alarmiert. Hier nahmen sich die Einsatzkräfte, darunter auch die Freiwilligen Feuerwehren aus Wust und Gollwitz, professionell nachfolgender Einsatzlage an:

 

Drei Fahrzeugwracks blockierten die bereits voll gesperrte B 1 und Betriebsflüssigkeiten liefen aus. Mehrere unterschiedlich stark verletzte Personen machten sich bemerkbar und mussten dringend medizinisch erstversorgt werden. Das Hauptaugenmerk der Rettungskräfte lag hierbei bei dem 80-jährigen Fahrer eines PKW VW aus dem Landkreis Potsdam – Mittelmark, welcher noch in seinem Fahrzeugwrack eingeklemmt war und durch die Feuerwehr befreit werden musste. Dieser befuhr die B 1 in Fahrtrichtung Brandenburg und hatte gerade die Bahnüberführung passiert. Ihm kamen unweit des Abzweigs nach Gollwitz zwei PKW entgegen. Ein Mercedes aus Potsdam, besetzt mit Vater und Sohn im Alter von 46 und 12 Jahren sowie ein PKW Ford mit einem Ehepaar aus Brandenburg an der Havel, beide im Alter von 50 Jahren. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet der 80-jährige Unfallverursacher nach links in den Gegenverkehr und prallte hier Fahrerseite an Fahrerseite gegen den Mercedes. Dem Mercedes folgte unmittelbar ein PKW Ford. Mit diesem kollidierte der 80-Jährige in seinem VW dann versetzt frontal. Mercedes und Ford wurden durch die Wucht des Aufpralls zusätzlich in die angrenzende Leitplanke gedrückt. 

Im Ergebnis mussten drei Personen mittels RTW in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Der 80-Jährige wurde notfallmedizinisch mit dem Rettungshubschrauber ausgeflogen. Die B 1 war bis circa 15.30 Uhr voll gesperrt, da alle drei Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren und durch Abschleppdienste geborgen werden mussten. Die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache führt die Kriminalpolizei. Der horrende Sachschaden kann zum ggw. Zeitpunkt nicht beziffert werden.

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