Brandenburg

Fraktion BVB / FREIE WÄHLER verliert durch Austritt eines Abgeordneten den Fraktionsstatus

Im Zusammenhang mit dem Austritt eines Abgeordneten aus der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg mit Wirksamkeit zum 6. November 2023 hat die Landtagsverwaltung rechtliche Fragen und Auswirkungen geprüft. Im Ergebnis hat die Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke den vier verbliebenen Abgeordneten der bisherigen Fraktion BVB / FREIE WÄHLER heute mitgeteilt, dass mit dem Wirksamwerden des Austritts der Fraktionsstatus gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 1 des Brandenburger Fraktionsgesetzes erloschen ist, da die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Fraktionsgesetz (FraktG) geforderte Mitgliederstärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben ist. Für die vier verbliebenen Abgeordneten der bisherigen Fraktion gelten damit die Regelungen der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) für fraktionslose Abgeordnete. Die mit dem Verlust des Fraktionsstatus verbundenen notwendigen Veranlassungen in Bezug auf die Regelungen der GOLT, des Fraktionsgesetzes und des Abgeordnetengesetzes werden von der Landtagsverwaltung vorgenommen. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER besteht bis auf weiteres als „Fraktion in Liquidation“ fort (§ 17 Abs. 1 Satz 1 FraktG).

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