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Gegen das Waffengesetz verstoßen

#Görlitz (ots)

 

Am späten Montagnachmittag nahmen Bundesbereitschaftspolizisten den Pkw eines 20-jährigen Polen genauer unter die Lupe, als dieser damit über die Stadtbrücke von Zgorzelec nach Görlitz fuhr. Im Handschuhfach des Fahrzeugs entdeckten sie dabei ein verbotenes Butterflymesser. Dessen Eigentümer erklärte, das Messer liege dort schon eine ganze Weile. Diese vermeintliche Vergesslichkeit rächt sich nun mit einem Strafverfahren, welches wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde. Das Handschuhfach ist nach entsprechender Sicherstellung wieder leer, weil sich das Corpus Delicti jetzt in amtlicher Verwahrung der Bundespolizei befindet.

Ein besonderes „Geburtstagsgeschenk“ hat sich später ein Görlitzer bereitet. Bei dem Geschenk handelt es sich um eine Strafanzeige, die wegen Verstößen gegen das Waffengesetz gefertigt wurde. Der Mann, der tatsächlich gestern 41 Jahre alt geworden ist, war am Abend mit seinem Suzuki ebenfalls über die Stadtbrücke nach Görlitz gefahren. Dabei hatte er zunächst durch seine auffällige Fahrweise (Schlangenlinie) die Aufmerksamkeit der Kontrollkräfte auf sich gezogen. Letztlich hatte der Kraftfahrer weder Drogen noch Alkohol konsumiert, dafür aber fand sich in der Ablage der Fahrertür ein griffbereites Springmesser. Darüber hinaus hatte der Jubilar unter dem Beifahrersitz eine Schreckschusswaffe deponiert. Die dazugehörige Munition entdeckten die Beamten dann auf dem Beifahrersitz. Das verbotene Messer sowie die nicht zugelassene Pistole einschließlich der gefundenen Patronen sind später ebenfalls sichergestellt worden. Im Übrigen fehlte dem 41-Jährigen ohnehin der notwendige Waffenschein.

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