Brandenburg

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Treffen Sie bewusst Ihre persönliche Entscheidung“

Tag der Organspende am 3. Juni – Motto: „Zeit, Zeichen zu setzen“

Anlässlich des bundesweiten Tags der Organspende (3. Juni) appelliert Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, ihre ganz persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen. „Es ist wichtig, dass Sie sich selbst aktiv für oder gegen die Organspende entscheiden und das auch dokumentieren, am besten in einem Spenderausweis“, sagte Nonnemacher. Informationen zur Organspende gibt es zum Beispiel auf dem Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.organspende-info.de/.

In Brandenburg standen laut Daten der Stiftung Eurotransplant Anfang des Jahres 337 Brandenburgerinnen und Brandenburger auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Zu Beginn des Jahres 2022 wurden noch 301 Menschen in Brandenburg gezählt, die dringend auf ein neues Organ warten.

Die Zahl der Organspenderinnen und Organspender in Brandenburg ist leicht gestiegen. Laut Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten im vergangenen Jahr 25 Menschen in Brandenburg post mortem ein oder mehrere Organe. 2021 waren es noch 21 Spenderinnen und Spender. In den ersten vier Monaten diesen Jahren haben bereits 10 Menschen post mortem ein oder mehrere Organe gespendet (im gleichen Zeitraum 2022 und 2021 waren es jeweils vier). Dennoch zählt Brandenburg im bundesweiten Vergleich weiter zu den Schlusslichtern bei der Organspende

Organe dürfen in Deutschland nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Zu den Organen, die durch eine Transplantation ersetzt werden können, gehören Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm. Außerdem kann Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen transplantiert werden.

Der bundesweite Tag der Organspende findet seit 1983 immer am ersten Samstag im Juni statt. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Zeit, Zeichen zu setzen“ (mehr: https://www.tagderorganspende.de/ ).

Ausführliche Informationen zum Thema Organspende: https://www.organspende-info.de/

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