Hinweis des Kataster- und Vermessungsamtes – Beschwerden bei Gebührenrechnungen für Grundbuchauszüge
Immer noch häufen sich im Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Uckermark Beschwerden bezüglich der Gebührenrechnung für die Beantrag von Auszügen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster. Bereits im vergangenen Jahr informierte das Amt darüber, dass im Internet einzelne Dienstleister Unterstützung bei der Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster oder Grundbuch anbieten. In diesem Jahr liegt die Anzahl der auf diesem Wege gestellten Anträge im Landkreis Uckermark bereits im zweistelligen Bereich.
Dirk Schneider, Amtsleiter des Kataster- und Vermessungsamtes, weist darauf hin, dass sich die offerierte Dienstleistung dieser Anbieter lediglich auf die Erstellung eines Antrages auf Auszüge beschränkt und damit nicht die eigentliche Gebühr für die Auszüge umfasst. „Darauf wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter auch ausdrücklich hingewiesen. Außerdem erfolgt dort die Dienstleistung Antragerstellung nur gegen Vorkasse. Der von dem Dienstleister erstellte Antrag wird lediglich von ihm an das Kataster- und Vermessungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Dann erfolgt vom Landkreis Uckermark die Abrechnung für die Auszugerstellung. Sie bezahlen dann zweimal: einmal für die Erzeugung des Antrages durch den Dienstleister und zum zweiten Mal für den eigentlichen Auszug“, so Dirk Schneider.
Anträge auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können formlos unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück per Brief oder per E-Mail (kva_62@uckermark.de) direkt beim Landkreis Uckermark gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Antragsformular über die Internetseite des Landkreises (www.uckermark.de) unter Dienstleistungen herunterzuladen und abzuschicken. Erst nach der Erstellung der Auszüge werden die Gebührenbescheide erstellt. Gegenwärtig kostet z.B. ein Auszug bis DIN A 3 aus der Liegenschaftskarte 26,18 Euro, für ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis fallen Kosten in Höhe von 13,09 Euro an.