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Hochwasser: Alarmstufe 1 für den Lockwitzbach

Der Lockwitzbach hat am Meldepegel Kreischa heute, Sonntag, 24. Dezember 2023 um 10:15 Uhr den Richtwasserstand für die Alarmstufe 1 (60 Zentimeter) erreicht. Entsprechend der Hochwasserwarnung des Landeshochwasserzentrums (LHWZ) vom 24. Dezember 2023 wird im Tagesverlauf die Wasserführung in allen Fließgewässern, so auch im Lockwitzbach, aufgrund des anhaltenden Tauwetters weiter langsam steigen. Dies ist im Stadtgebiet Dresden auch so zu beobachten. Laut LHWZ könnte an einzelnen Meldepegeln auch der Richtwasserstand der Alarmstufe 2 erreicht werden. Für den Lockwitzbach erwartet die untere Wasserbehörde Dresden dies nach aktuellem Kenntnisstand nicht.

Da lt. Hochwasserwarnung keine weiteren ergiebigen Niederschläge bis morgen früh vorhergesagt sind, wird nicht erwartet, dass die Richtwerte der Alarmstufe 3 an den Hochwassermeldepegeln erreicht werden. Ab morgen wird mit einer Beruhigung der Lage gerechnet und überall werden die Wasserstände voraussichtlich langsam fallen.

Für die Vereinigte Weißeritz wird nach derzeitigem Kenntnisstand für das Stadtgebiet Dresden nicht mit einem Erreichen der Alarmstufe 1 gerechnet. Nach Information der Landestalsperrenverwaltung Sachsen wurde allerdings die Abgabemenge der Talsperren Malter am Sonntag, 24. Dezember 2023, 12 Uhr von 4,8 Kubikmeter pro Sekunde auf 9,5 Kubikmeter pro Sekunde erhöht.

Der aktuelle Wasserstand in der Vereinigten Weißeritz, Pegel Hainsberg 6 beträgt 124 Zentimeter. Der Richtwert für die Alarmstufe 1 liegt bei 190 Zentimetern Wasserstand am Pegel Hainsberg 6.
Der aktuelle Wasserstand im Lockwitzbach, Pegel Kreischa beträgt 68 Zentimeter. Der Richtwert für die Alarmstufe 1 liegt bei 60 Zentimetern Wasserstand am Pegel Kreischa.

Städtische Fließgewässer zweiter Ordnung (Bäche)
Durch die Niederschläge sind auch die Abflüsse in den städtischen Fließgewässern zweiter Ordnung angestiegen. Für diese Gewässer bestehen keine Hochwasseralarmstufen. Insbesondere die Anwohner an den Gewässern sind aufgerufen, die Wasserstandentwicklung zu beobachten und bei möglicher Überschwemmungsgefahr im Rahmen der Eigenvorsorge die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit

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