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Jugendschöffen sind wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung – Bewerber weiterhin gesucht

Die Kreisverwaltung sucht noch dringend Personen, die als Jugendschöffen die Amtsgerichte in Schwedt und Prenzlau sowie das Landgericht Neuruppin unterstützen. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei Verfehlungen von Jugendlichen an der Rechtsprechung beteiligt sind und das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter haben. Sie übernehmen daher bei der Urteilsfindung in Gerichtsverfahren eine wichtige Rolle.

Schon seit vielen Jahren sind ihr Engagement und ihre Kompetenz ein wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung in Deutschland. Das schafft Vertrauen innerhalb der Gesellschaft. Aus diesem Grund sollten die Jugendschöffen über Lebens- und Berufserfahrung verfügen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Es geht vielmehr um ein normales Urteilsvermögen. Eine Erfahrung in der Jugenderziehung sollte dabei gegeben sein, wobei eine pädagogische Vorbildung nicht verlangt wird. Wer zum Beispiel in Jugendverbänden tätig ist oder ehrenamtlich in der Freizeit mit Jugendlichen arbeitet, erfüllt diese Voraussetzung.

Bereits zum Jahresanfang stehen die Verhandlungstermine sowie der zeitliche Umfang fest. So können die Jugendschöffen ihre Einsätze im Voraus einplanen. Es handelt sich bei den Amtsgerichten um zwei bis fünf Verhandlungen pro Schöffe pro Jahr, die maximal einen Tag dauern. Bei den Landgerichten sind es maximal zwölf Verhandlungen, an denen der „Richter ohne Robe“ beteiligt ist. Hier können sich die Verhandlungen auch über mehrere Tage hinziehen.

Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und dauert bis zum 31. Dezember 2028. Interessenten für diese Tätigkeit müssen ihren Wohnsitz in der Uckermark haben und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Vorausgesetzt werden die deutsche Staatsangehörigkeit sowie das Beherrschen der deutschen Sprache. Für die Ausübung des Richteramtes sollte eine gesundheitliche Eignung bestehen. Voraussetzung ist ebenso, dass jemand nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist beziehungsweise kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Für ihre wichtige Tätigkeit soll Schöffen kein Nachteil entstehen. Das betrifft die Freistellung von der Arbeit (Lohnfortzahlung), eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit und die Erstattung der Fahrkosten.

Wer sich für dieses wichtige ehrenamtliche Richteramt interessiert, findet weitere Informationen auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de/jugendschoeffen-gesucht. Eine schriftliche Bewerbung unter Verwendung eines Vordrucks, ist bis zum 17. Mai 2023 an die Kreisverwaltung Uckermark, Jugendamt, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau zu senden. Weitere Fragen beantwortet Andreas Jeske unter der Rufnummer (03984) 70 3351.

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