Potsdam

Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung stehen fest – Wahl findet am 1. September statt

Ab Freitag können sich Interessierte über die Kandidatinnen und Kandidaten des neuen Beirats für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam informieren. 13 Menschen stellen sich als Einzelkandidat*innen für den neuen Beirat zur Wahl. Ab heute können die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Dr. Tina Denninger, ruft zur Wahl für den neuen Beirat auf und sieht den heutigen Tag als großen Schritt in Richtung eines funktionierenden Beirats: „Ich bin froh, dass wir heute mit den Kandidierenden in die Öffentlichkeit gehen können und danke allen, die sich zur Wahl stellen, für Ihr Engagement. Ich hoffe auf eine hohe Wahlbeteiligung, damit die Menschen mit Behinderung in Potsdam so repräsentiert werden, wie sie es sich wünschen. Wenn möglichst viele Menschen wählen, zeigt dies auch den Stellenwert, den Inklusion und Teilhabe in Potsdam haben sollten.“

Welche Kandidat*innen zur Wahl stehen und für welche Themen sie sich einsetzen wollen, lässt sich auf der entsprechenden Homepage einsehen: www.potsdam.de/beiratswahl.

Die Wahl findet am 1. September von 14-18 Uhr im Stadthaus statt. Vorher kann per Briefwahl gewählt werden. Hierzu müssen bis spätestens 16. August die Briefwahlunterlagen im Büro für Chancengleichheit und Vielfalt angefordert und bis spätestens 28. August zurückgesandt werden. Wählen dürfen alle Menschen ab 16 Jahren mit einer anerkannten Behinderung mit Wohnsitz in Potsdam. Erforderliche Dokumente sind dementsprechend eine Kopie des Personalausweises sowie ein Nachweis der Anerkennung der Behinderung.

Dem Beirat für Menschen mit Behinderung gehören 15 Mitglieder an: sieben Organisationsvertretungen und sieben gewählte Menschen mit anerkannter Behinderung im Sinne des §2, SGB IX, sowie ein gewähltes Mitglied aus dem Ausschuss Gesundheit, Wohnen, Soziales und Inklusion. Die sieben Organisationsvertretungen werden am 1. September im Rahmen einer Delegiertenversammlung gewählt. Wer sich darüber hinaus im Beirat engagieren möchte, kann dies ab Gründung des Beirats in einer der thematischen Arbeitsgruppen als nicht-stimmberechtigtes Mitglied tun.

Die Kandidat*innen werden nach erfolgreicher Wahl von der Stadtverordnetenversammlung benannt und finden sich bei einer konstituierenden Sitzung als Beirat zusammen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam tritt für die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Stadt ein. Als unabhängiges und ehrenamtliches Gremium vertritt der Beirat die besonderen Anliegen der Menschen mit Behinderung in Potsdam und fördert Inklusion und Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Er vertritt die Belange aller in Potsdam lebenden Menschen mit Behinderung- über die Grenzen der eigenen Betroffenheit hinweg.

Der Beirat berät die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse, die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, wirkt bei der Planung und Durchführung öffentlicher Einrichtungen und Vorhaben mit und baut somit erfolgreich Barrieren ab. Er setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt ein.

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