Kataster- und Vermessungsamt informiert über Gebühren für Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Aktuell häufen sich im Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Uckermark Widersprüche und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Gebührenbescheid für die Erstellung von Auszügen aus der amtlichen Liegenschaftskarte bzw. dem Liegenschaftsbuch erhielten.
Hintergrund ist, dass die Betroffenen über das Internet die kostenpflichtige Dienstleistung eines Anbieters in Anspruch nahmen, entsprechende Auszüge zu beantragen. Die Kosten dafür beschränken sich jedoch ausschließlich auf die Erstellung und Weiterleitung entsprechender Anträge und nicht auf die Gebühr für die beantragten Auszüge. Darauf wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleister hingewiesen. Die Gebühren für die erstellten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind in jedem Fall an den Landkreis Uckermark zu entrichten.
Amtsleiter Dirk Schneider weist darauf hin, dass entsprechende Anträge auch formlos unter Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstück per Post oder E-Mail (kva_62@uckermark.de) oder direkt über die Internetseite des Landkreises Uckermark über www.uckermark.degestellt werden können. Die Kosten für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bis Größe DIN A3 belaufen sich aktuell auf 26,18 €. Für die Erstellung eines Flurstück- und Eigentumsnachweises entstehen Kosten in Höhe von 13,09 €.