Brandenburg

Keine Hühnermast in Groß Haßlow – Genehmigung endgültig aufgehoben

Die vor mehr als zehn Jahren genehmigte und teilweise bereits errichtete Hühnermastanlage in Groß Haßlow bei Wittstock wird nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag nach längerer mündlicher Verhandlung die Genehmigung endgültig aufgehoben. Geklagt hatte der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) mit Unterstützung der örtlichen Bürgerinitiative „Wittstock contra Industriehuhn“.

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) hatte im Jahr 2012 auf einer Außenbereichsfläche östlich von Wittstock in der Gemeinde Haßlow eine Stallanlage für 380.000 Hühnermastplätze genehmigt. Nach der Genehmigung beantragte die Betreiberin eine Erhöhung des zulässigen Mastgewichts der Hühner auf 2,6 kg und eine Reduzierung der Masthühnerplätze auf 328.000. Geplant waren 7,4 Mastdurchgänge im Jahr, es wären also pro Jahr rund 2,4 Millionen Tiere gemästet und eine Hühnerfleischmenge von 6,3 Millionen kg pro Jahr erzeugt worden.

Wegen der beantragten Änderung musste die Betreiberin eine Fristverlängerung der ursprünglichen Genehmigung erwirken, die von der Genehmigungsbehörde im April 2014 auch erteilt worden war. Gegen diese Fristverlängerung hatte der NABU, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Kremer, mit Unterstützung der Bürgerinitiative sowohl in einem Eilverfahren als auch in einem über mehrere Instanzen gehenden Hauptsacheverfahren geklagt.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zunächst im Jahr 2014 die Fortführung der Bauarbeiten untersagt, dass Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Entscheidung bestätigt.

Danach hatte das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung aufgehoben. Die Berufung der Genehmigungsbehörde und der Hähnchenmäster hatte das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Diese hatten daraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, das den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung zurück an das Oberverwaltungsgericht verwies. Hierüber wurde nun am Donnerstag verhandelt, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte endgültig die Aufhebung der Genehmigung.

Der NABU Brandenburg zeigte sich nach der Verhandlung mit dem Ausgang sehr zufrieden. So teilte der Vorsitzende Björn Ellner mit: „Derartige Anlagen dürfen aus unserer Sicht grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Die Tiere vegetieren vor sich hin und sehen in ihrem ganzen Leben kein Tageslicht. Wegen der hohen Keimbelastung müssen immer wieder Antibiotika eingesetzt werden. Es gibt zahlreiche Untersuchungen, dass Hühnerfleisch aus derartigen Anlagen häufig gesundheitsgefährdend ist. Die Umgebung solcher Anlagen wird mit dem Stickstoff aus dem Hühnerkot beaufschlagt, sodass dort empfindliche Pflanzen kaum noch wachsen und Biotope zerstört werden.“

Hocherfreut zeigt sich die Bürgerinitiative, die dem NABU in dem langjährigen Kampf zur Seite stand. Andrea Stelmecke: „Unser zehnjähriger Kampf hat sich wirklich gelohnt. Wir können nur alle ähnlich betroffenen Bürgerinitiativen ermutigen, am Ball zu bleiben.“

Albrecht Gautzsch von der Bürgerinitiative fügt hinzu: „Die industriellen Hühnermäster sollten endlich einsehen, dass diese tierschutzfeindliche Art der Fleischproduktion ein Ende finden muss. Es ist eine Schande, dass die geltenden Gesetze so etwas immer noch zulassen.“

Charles Ashman von der Bürgerinitiative freut sich vor allem über den Zusammenhalt der Gegner der Anlage: „Ich hätte nicht gedacht, dass zwei Handvoll Menschen in der Lage sind, ein solches Megaprojekt über einen so langen Zeitraum aufzuhalten und auch das notwendige Geld dafür zusammen zu bekommen. Wir bedanken uns bei allen Spendern und Unterstützerinnen, die uns in dieser langen Zeit geholfen haben.“

Der NABU appelliert an die jetzt in dem Gerichtsverfahren unterlegenen Betreiber der Hühnermastanlage, keinen neuen Versuch zu starten, sondern mit der Zivilgesellschaft und den Umweltverbänden über eine tier- und umweltfreundliche Lebensmittelproduktion ins Gespräch zu gehen. Sollte es aber einen neuen Antrag geben, kündigt der NABU schon jetzt an, dass es wieder entsprechenden öffentlichen und juristischen Gegenwind geben wird.

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