Reisen

#Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise

Sicherheitslage
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
Im Norden Kosovos ist die Lage aufgrund von politischen Zuspitzungen zwischen Kosovo und Serbien seit einiger Zeit angespannt. Seit Ende Mai 2023 kam es mehrfach zu Demonstrationen, Sachbeschädigungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen auch Dutzende von KFOR/NATO-Soldaten sowie mehrere Zivilisten und Polizisten verletzt wurden.
Die kosovarische Polizei und KFOR haben ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten verstärkt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt, die auch Ausländer betreffen können.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie Reisen in den Norden Kosovos. Falls Sie sich in den genannten Gebieten aufhalten, verzichten Sie möglichst auf Fahrten im Norden Kosovos.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
• Nutzen Sie für den Grenzübertritt zwischen Kosovo und Serbien möglichst Alternativen zu den Grenzübergängen Jarinje, Brnjak und Merdare.
• Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Sicherheit
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im Norden Kosovos ist die Lage aufgrund des serbisch-kosovarischen Disputs um Kfz-Kennzeichen zunehmend angespannt. Seit Anfang November 2022 versieht ein Großteil der kosovo-serbischen Polizisten den Dienst nicht mehr, was zusammen mit ggf. zunehmender Präsenz kosovo-albanischer Polizisten in den mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Gebieten zu einer erhöhten Gefahr gewaltsamer Vorfälle führt. Obwohl EULEX und KFOR ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten verstärkt haben, gab es seit Ende Mai 2023 mehrfach sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die auch Zivilpersonen betrafen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Vorfällen kommt, die auch Ausländer betreffen und die allgemeine Bewegungsfreiheit einschränken können.
Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.
In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.
In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.
• Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
• Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Nutzen Sie für den Grenzübertritt zwischen Kosovo und Serbien möglichst Alternativen zu den Grenzübergängen Jarinje, Brnjak und Merdare.
Kriminalität
Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.
Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Straßenzustand in Kosovo ist vielerorts schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordert höchste Aufmerksamkeit.
Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über Byroja Kosovare e Sigurimit http://www.bks-ks.org/ abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.
• Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.
Führerschein
Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird ohne weiteres akzeptiert.
LGBTIQ
Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.
Geld/Kreditkarten
In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Bankkarten. Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.
• Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Visum
Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).
Ausreise über Serbien
Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.
Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.
• Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.
• Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.
• Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.
Minderjährige
Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu bezeichnenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:
• Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
• Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
• 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
• Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.
Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.
Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.
Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs https://www.rks-gov.net/EN/f125/finance-taxes-customs/customs zu finden.
Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.
Heimtiere
Bei der Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen Sie einen Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorlegen. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 erklärt.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
• Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
• wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
• Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
• Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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