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Laserblendungen: Kein „hipper Streich“ oder harmloser Unfug – „Tätern muss bewusst sein, dass sie strafrechtlich konsequent verfolgt werden“

#Potsdam (ots)

 

Laserattacken auf den Luftverkehr sind keine Bagatellen. Diese Angriffe auf Piloten können fatale Folgen haben, sowohl für die Besatzungen als auch für unbeteiligte Dritte. Dennoch kommt es regelmäßig zu Blendungen. Wer erwischt wird, muss mit einer langen Haftstrafe rechnen.

Laser kommen in unserem täglichen Leben ständig zum Einsatz und ihr Nutzen ist weit verbreitet. Die Verfügbarkeit und Leistungen handgehaltener Laserpointer, haben sich im Zuge der technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren drastisch gesteigert.

In den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu Laserattacken auf Piloten der Bundespolizei. Insgesamt waren im Zeitraum von 2020 bis 2022 Hubschrauberbesatzungen der Bundespolizei 27 Mal davon betroffen.

Am 31. Mai 2023 kam es erneut zu einem solchen Vorfall: Kurz vor 22 Uhr befand sich ein sogenannter Christoph-Rettungshubschrauber, die von der Bundespolizei betrieben werden, im Anflug auf den Flugplatz in Bautzen, als die Piloten über Bautzen von Unbekannten mit einem grünen Laser mehrfach angeleuchtet wurden. Auch einen weiteren Polizeihubschrauber der Bundespolizei, der ebenfalls im Landeanflug war, blendeten die mutmaßlichen Täter mit dem Laserpointer. Die beiden Hubschrauber konnten trotz der Blendattacken sicher landen. Die Bundespolizei leitete gegen die bislang unbekannten Tatverdächtigen Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ein.

Neben gesundheitlichen Schädigungen, wie Verbrennungen der Netzhaut, kann es zu einer Einschränkung des Sichtfelds oder Desorientierung der Pilotinnen und Piloten führen. Insbesondere nachts, wenn sich die Augen an die Lichtverhältnisse angepasst haben und das Licht im Cockpit stark gedimmt ist, können Blendungen zu einem zeitweisen Verlust der Nachtsicht führen.

Die hieraus resultierenden Folgen können bis zu einem unkontrollierten Hubschrauberabsturz führen.

Blendattacken mit Laserpointern sind eine Gefahr für den Luftverkehr und stellen eine Straftat dar. Der Gefährliche Eingriff in den Luftverkehr ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren im Strafgesetzbuch bemessen. Dabei ist auch schon der Versuch strafbar.

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