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Maßnahmen zeigen Wirkung – Vormarsch der Afrikanischen Schweinepest in der Uckermark vorerst gestoppt

Der Landkreis Uckermark appelliert an alle Spaziergänger, Jäger, Nutzer und Landwirte im Nationalpark Unteres Odertal, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) errichteten Anlagen nicht zu beschädigen und die Tore der Schutzzäune auch weiterhin geschlossen zu halten. Nur so lässt sich die Barrierewirkung des Schutzkorridors entlang der Oder erfolgreich aufrechterhalten.

Um die erneute Einwanderung infizierter Wildschweine aus Polen dauerhaft zu verhindern, ist ein Rückbau dieser Zäune auch in naher Zukunft nicht vorgesehen. Die Wanderbewegung von Wildschweinen gerade in der kalten, futterarmen Jahreszeit sowie die Fähigkeit, mühelos schwimmend selbst die Oder und andere Gewässer überqueren zu können, stellt weiterhin ein hohes Seuchenrisiko dar.

Nachdem sich im Spätsommer 2021 das erste Wildschwein in der Uckermark mit dem ansteckenden Virus infizierte, wurden im Landkreis zahlreiche Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergriffen. Dazu gehören Fallwildsuchen, eine intensive Bejagung und Einschränkungen in der Landwirtschaft. Um die Seuchenherde einzudämmen und die Verbreitung des Schwarzwildes in seuchenfreie Gebiete zu verhindern, wurden in der Uckermark zudem rund 260 Kilometer Festzaun errichtet.

Diese Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. Das bei Blumenhagen eingerichtete Kerngebiet konnte nach einem Jahr ohne positive Funde aufgehoben und als seuchenfrei erklärt werden. Die Zäune bleiben hier für eine Übergangsfrist von mindestens einem Jahr bestehen und werden dann vollständig zurückgebaut.

In der Uckermark gab es seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest insgesamt 124 bestätigte Fälle. Der letzte bestätigte Fall wurde am 17. Oktober 2023 registriert.

Der als landesweite Maßnahme errichtete 260 Kilometer lange Schutzkorridor entlang der deutsch-polnischen Grenze besteht aus zwei Festzäunen und ist zwischen 500 und 3000 Meter breit. Die Zaunanlagen können vom Schwarzwild nicht überwunden werden und stellen nachweislich eine funktionierende Möglichkeit zur Trennung von verseuchten und seuchenfreien Gebieten dar. Es bedarf auf Jahre hinaus großer Anstrengungen, dem Seuchendruck aus Polen standzuhalten und somit die Schwarzwild-, aber auch die Haustierbestände zu schützen.

Beschädigte Zäune oder offen gelassene Tore, auch am Tage, gefährden den bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest immens. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen die mit der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark erlassenen Maßnahmen mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden können, mutwillige Beschädigungen jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht und polizeilich verfolgt.

Landwirte, Jäger und alle Beteiligten in den betroffenen Bereichen hoffen auf eine Normalisierung der bisherigen Ausnahmezustände. Aber nur das Zusammenspiel aller Maßnahmen führt zum Erfolg.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Uckermark (www.uckermark.de)

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