Ratgeber

Musterklage gegen Sparkasse Barnim – Erster Gerichtstermin: Das ist passiert

Gestern fand vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht der erste mündliche Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim statt. Dabei geht es um die korrekte Zinsberechnung für Prämiensparverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Betroffene nun wissen müssen.

Die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher:innen auf ihrem langen Weg zu fairen Zinsnachberechnungen. „Das Gericht hat heute noch kein Urteil gefällt. Demnächst soll ein Sachverständigengutachten Klarheit zu den Berechnungsgrundlagen, zum Beispiel zum Referenzzins, bringen“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Eine Anmeldung zur Klage ist nun nicht mehr möglich. Das Klageregister ist geschlossen. Eine Abmeldung kann nur noch heute erfolgen.

Betroffene Kund:innen, die sich der Klage rechtzeitig angeschlossen haben, müssen nun nichts weiter tun. Das Gerichtsverfahren läuft weiter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird über den Fortgang informieren.

Auf der Website zu unseren Musterfeststellungsklagen finden Sie alle wichtigen Informationen.

Hintergrund

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben Sparkassen im Land Brandenburg ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat außerdem Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht.  Die Verfahren sollen klären, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkassen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland erfüllen müssen, um an den Klagen teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, können Interessierte auf der Webseite der VZB nachlesen:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen. Das Klageregister für die Klage gegen die Sparkasse Barnim ist seit dem ersten Tag der Verhandlung am 14.12.2022 geschlossen.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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