Ohne Versicherungsschutz mit dem E-Roller unterwegs
Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer eines E-Rollers auf, da an dem Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug tatsächlich kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde dem 24-jährigen Fahrer daraufhin untersagt und eine entsprechende Anzeige gefertigt.