BlaulichtBundesland Nordrhein-WestfalenPolizei

Polizei ist auf die Silvesternacht vorbereitet – keine Ausnahmen bei Schreckschusswaffen und Co.

#Gütersloh (ots)

 

Kreis Gütersloh (FK) – Wie auch in den vergangenen Jahren, ist die Polizei im Kreis Gütersloh in der Silvesternacht mit verstärkten Kräften im Einsatz. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten, wird die Polizei selbstverständlich konsequent einschreiten.

Die Polizei weist darauf hin, dass es entgegen einer weitläufigen Meinung verboten ist, mit Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen an Silvester oder Neujahr zu schießen. Auch nicht mit pyrotechnischer Munition.

Feuerwerkskörper dürfen grundsätzlich nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) gezündet werden. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden weitere Verfügungen erlassen. So gilt für die Stadt Gütersloh beispielsweise, dass Feuerwerkskörper der Klasse II, die mit ausschließlicher Knallwirkung, in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur in der Zeit vom 31.12., 22.00 Uhr – 01.01., 01.00 Uhr abgebrannt werden dürfen.

Darüber hinaus sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf einige Sicherheitsmerkmale der Feuerwerkskörper achten. Dazu gehören unter anderem eine CE-Nummer, ein Kategorisierungsaufdruck, eine deutsche Gebrauchsanleitung und eine Altersgrenze auf dem Feuerwerkskörper. Üblich für den Gebrauch an Silvester sind Feuerwerke der Kategorie 1 und 2. Noch mehr Informationen dazu sind bei der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung nachzulesen: https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html

Zu einer ausgelassenen Party gehört für viele auch ein Glas Alkohol zum Anstoßen. Alkohol verträgt sich nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Noch immer kommt es rund um Silvester häufiger zu Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss oder alkoholisierte Fahrzeugführer werden durch die Polizei angehalten. Damit gefährden Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer! Denken Sie dabei auch an Restalkohol im Blut. Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder – Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.

Kommentar verfassen