Brandenburg

RBB-Staatsvertrag, Wasser, Energie, Digitales: Brandenburg und Berlin beschließen weitere gemeinsame Schritte

Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin haben heute den neuen Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beschlossen. Bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung betonten die Regierungschefs Dietmar Woidke und Kai Wegner die Notwendigkeit zur Neuaufstellung der Landesrundfunkanstalt. Nach der in Kürze folgenden Unterzeichnung des Staatsvertrags werden sich die beiden Landesparlamente mit dem Vertrag befassen. Die zuständigen Ausschüsse im Brandenburger Landtag und im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich damit bereits intensiv auseinandergesetzt. Anfang kommenden Jahres soll der neue RBB-Staatsvertrag ratifiziert werden und in Kraft treten.

 

Die Novelle wurde Ende August von dem für Medien zuständigen Staatskanzlei-Staatssekretär Benjamin Grimm (Brandenburg) und dem Chef der Senatskanzlei Florian Graf (Berlin) vorgestellt und Betroffenen zur Stellungnahme übermittelt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gingen knapp 30 Stellungnahmen ein. Die Rechnungshöfe von Brandenburg und Berlin bezeichneten die Novelle als „bahnbrechende Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte: „Mit der heutigen gemeinsamen Sitzung haben wir die Verbindung von Brandenburg und Berlin noch enger geschnürt. Im Vordergrund stand die Novelle zum RBB-Staatsvertrag, die wir gemeinsam erarbeitet haben. Die Machenschaften der ehemaligen Intendantin und weiterer Führungskräfte des RBB haben der Institution Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk massiv geschadet. Mit diesem RBB-Staatsvertrag machen wir den Weg frei für eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Hauptstadtregion.

Wir ziehen dabei klare Konsequenzen aus der Krise des Senders, machen ihn zukunftsfest und sichern Transparenz. Jedes Jahr fließen aus in Brandenburg erhobenen Rundfunkbeiträgen rund 250 Millionen Euro an den öffentlichen rechtlichen Rundfunk. Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass mit ihren Beiträgen sorgsam umgegangen wird. Regionalberichterstattung ist Kernaufgabe einer Länderrundfunkanstalt und damit die Daseinsberechtigung für den RBB. Wir wollen, dass durch eine Stärkung der Regionalität die Lebenswirklichkeit der Menschen in Brandenburg und Berlin besser abgebildet wird.

 

Woidke weiter: „Ich bin überzeugt: Damit stärken wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Relevanz und Akzeptanz. Damit ist er ein Stabilitätsfaktor für unsere Demokratie. Deshalb ist auch die Staatsferne von großer Bedeutung. Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag ist das gewahrt. Mein Dank an alle, die daran tatkräftig mitgewirkt haben. Dies gilt auch für die beiden Landesrechnungshöfe, die uns viele wichtige Hinweise gegeben haben.“

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner unterstrich: „Die erste gemeinsame Kabinettssitzung unserer Länder nach dem Regierungswechsel in Berlin zeigt: Berlin und Brandenburg ziehen gemeinsam an einem Strang. Wir haben heute zukunftsweisende Beschlüsse und Entscheidungen getroffen, die Ausdruck unserer von Vertrauen und Tatkraft geprägten Zusammenarbeit sind.

Die Novelle des neuen rbb-Staatsvertrages muss man vor dem Hintergrund des immensen Vertrauensverlustes betrachten, den die vormalige Leitung des rbb verursacht hat. Diese Krise hat nicht nur den rbb beschädigt, sondern der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung geschadet. Die Vorfälle beim rbb dürfen sich nicht wiederholen. Daher haben wir gemeinsam an allen in Betracht kommenden Stellschrauben gedreht und setzen mit dem vorliegenden Entwurf nun das um, was wir uns im Koalitionsvertrag in Berlin vorgenommen haben: Wir stärken die Aufsichtsgremien, schaffen Transparenz und etablieren eine angemessene Vergütungsstruktur.

Dazu gehört auch die Deckelung der Gehälter der außertariflich Beschäftigten mit Führungsverantwortung. Die Geschäftsleitung des rbb wird deutlich verschlankt und zeitgemäß aufgestellt. Mit der Einrichtung des Direktoriums führen wir eine kollegiale Leitungsstruktur ein, um Machtmissbrauch und Alleingänge zu verhindern. Wir stärken aber nicht nur die interne, sondern auch die externe Kontrolle, indem künftig die Landesrechnungshöfe ausdrücklich mit der Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des rbb betraut werden. Der neue Staatsvertrag schafft somit in seiner Gesamtheit den Rahmen dafür, dass der rbb den Weg aus seiner Vertrauens- und Existenzkrise findet und seiner originären Aufgabe gerecht werden kann.“

Die wichtigsten Änderungen im neuen Staatsvertrag

Stärkere Kontrolle: Rundfunkrat und Verwaltungsrat werden professioneller aufgestellt. Für beide Aufsichtsgremien sind Sorgfaltspflichten und Gremiensekretariate vorgesehen. Der Verwaltungsrat wird zum Sachverständigengremium, sein Aufgabenprofil wird geschärft, aus dem Ehrenamt wird ein vergütetes Nebenamt – ein Novum im Vergleich der Rundfunkanstalten der Bundesländer. Gestärkt wird nicht nur die interne, sondern auch die externe Finanzkontrolle. Künftig prüfen die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg regelmäßig die wirtschaftliche Gesamtsituation des RBB.

Neue Haftungsregelungen: Eine zentrale Konsequenz aus der Krise des Senders ist die künftig stärkere Verantwortung der Intendantin oder des Intendanten, der Direktorinnen und Direktoren sowie der Gremienmitglieder. Neben Sorgfaltspflichten werden Haftungsregelungen festgeschrieben. Auch damit sind Berlin und Brandenburg Vorreiter im Vergleich der Rundfunkanstalten.

Gedeckelte Gehälter: Die Vergütungsstrukturen sind auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und mit Gehaltsobergrenzen zu deckeln. Eine Intendantin oder ein Intendant soll nicht mehr Geld bekommen als Minister oder Senatoren. Als Obergrenze des Grundgehalts ist ein Äquivalent zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B11 nach dem Senatorengesetz des Landes Berlin vorgesehen.

Verbindliche Compliance-Mechanismen: Der Sender muss einen verbindlichen Verhaltenskodex gegen Korruption erlassen und ein wirksames Compliance-Management-System gewährleisten. Darüber hinaus wird eine externe Ombudsperson ernannt. Auch regelmäßige Risikoanalysen sind staatsvertraglich vorgesehen.

Kollegiale Leitungsstrukturen: Die Geschäftsleitung wird verschlankt. Neben der Intendantin oder dem Intendanten gehören dem Direktorium zwei weitere Personen an, je eine für Programm und für Administration. Den Detailzuschnitt legt der Sender fest. Das Direktorium ist als Kollegialorgan für alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zuständig. Die Intendantin oder der Intendant muss sich künftig für Entscheidungen eine Mehrheit im Direktorium suchen. So werden Alleingänge verhindert.

Größtmögliche Transparenz: Das ist eines der großen Anliegen der Novelle. Wesentliche Dokumente sowie Bezüge und Nebeneinkünfte der Intendantin oder des Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren werden künftig veröffentlicht. Jahresabschluss, Geschäftsbericht und Bericht des Abschlussprüfers sind an die Landesparlamente zu übermitteln. Transparenz gilt auch für das Personal: Alle Stellen werden öffentlich ausgeschrieben.

Erweiterte Personalvertretung: Der Personalrat soll künftig gemeinsame Interessenvertretung von festen und sogenannten festen Freien sein.

Erweiterter Rundfunkrat: Damit der Rundfunkrat die Vielfalt der Gesellschaft besser repräsentieren kann, soll das Aufsichtsgremium erweitert werden. So sollen sich u.a. Menschen mit Behinderungen sowie der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg einbringen können.

Ausgewogene Regionalität: Der RBB muss sein Angebot grundsätzlich in den beiden Ländern herstellen. Das lineare Fernsehprogramm soll künftig für 60 Minuten am Tag regional auseinandergeschaltet werden (bisher 30 Minuten). Für die Landesangebote wird es je eine Leiterin oder einen Leiter geben, die oder der auf Vorschlag der Intendanz vom Rundfunkrat gewählt wird. Neben den beiden Regionalstudios in Frankfurt (Oder) und Cottbus werden die bestehenden Regionalbüros in Prenzlau und Perleberg staatsvertraglich festgeschrieben. Ein weiteres Regionalbüro wird in Brandenburg an der Havel für Westbrandenburg eingerichtet.

Weitere Themen der gemeinsamen Kabinettssitzung:

Nach Treffen zu Fachthemen wie dem Bahngipfel im Juni war es die erste gemeinsame Kabinettssitzung nach dem Regierungswechsel in Berlin. Dabei ging es auch um die Weiterentwicklung der Energieregion. Hierzu unterzeichneten Energieminister Jörg Steinbach und seine Amtskollegin Franziska Giffey im Anschluss an die Sitzung eine Absichtserklärung zur Neufassung des gemeinsamen Staatsvertrags zu Energieaufsicht und Bergbehörde, mit dem Planungs- und Genehmigungsprozesse etwa beim Ausbau von Wasserstoff- und Stromtrassen beschleunigt werden sollen (siehe gesonderte Pressemitteilung).

Brandenburg und Berlin wollen erreichen, dass der Hauptstadtflughafen BER künftig mit weiteren Langstreckenflügen noch attraktiver werden kann. Deshalb wollen beide Landesregierungen erneut das Bundesverkehrsministerium auffordern, bestehende Hindernisse abzubauen (siehe gesonderte Pressemitteilung). Außerdem haben sich beide Regierungen darauf verständigt, bis Ende 2024 eine „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ zu erarbeiten, um unter anderem den Umgang mit den knapper werdenden Wasserressourcen zu regeln (siehe gesonderte Pressemitteilung).

Vorsitz Digitalministertreffen D16 – Künftig Digitalministerkonferenz

Beide Seiten tauschten sich auch darüber aus, wie der gemeinsame Vorsitz des Digitalministertreffens D16 ausgestaltet werden soll. Brandenburg und Berlin haben den Vorsitz im Juli für 18 Monate übernommen. Unter ihrer Regie wird das bisherige Treffen der D16 zu einer Fachministerkonferenz für Digitalpolitik – kurz: Digitalministerkonferenz (DMK) – weiterentwickelt. Die konstituierende Sitzung der DMK wird im April in Potsdam stattfinden. Die DMK soll die digitale Transformation der Länder weiter forcieren und sich digitalpolitischen Themen widmen, die hohe gesellschaftliche Aktualität und große strategische Relevanz haben. Das betrifft unter anderem ethische Fragen des Einsatzes von KI, Auswirkungen der Digitalisierung auf die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder Themen wie digitale Teilhabe und Barrierefreiheit.

Brandenburgs Digitalstaatssekretär Benjamin Grimm betonte: „Wir nehmen gezielt die gesellschaftliche Dimension der digitalen Transformation in den Blick und geben Impulse für digitalpolitische Diskussionen. Ich freue mich sehr, dass die konstituierende Sitzung der Digitalministerkonferenz in Potsdam stattfinden wird. Der gemeinsame Vorsitz Berlins und Brandenburgs ist Ausdruck unserer guten digitalpolitischen Zusammenarbeit.“

Berlins Digitalstaatssekretärin Martina Klement: „Mit der Gründung der Digitalministerkonferenz beim D16-Treffen kommende Woche in Berlin setzen wir ein starkes Zeichen für die Digitalisierung in unserem Land. Die Digitalisierung ist zweifelsohne eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Deutschland auch in Zukunft eine Vorreiterrolle im internationalen Vergleich einnehmen kann. Da ist es nur konsequent, dass es nach langem Ringen endlich auch eine richtige Digitalministerkonferenz gibt.“

Der formale Beschluss zur Einrichtung der DMK soll auf einer D16-Tagung am kommenden Donnerstag (9. November) in Berlin gefasst werden. Brandenburg und Berlin haben den D16-Vorsitz unter das Leitthema „Digitale Technologien für eine sparsame und wirksame Ressourcennutzung“ gestellt.

 

Mehr Mittel- und Langstrecken-Verbindungen am Flughafen BER für ein starkes Wirtschaftswachstum in der Metropolregion und für Ostdeutschland

Auf ihrer heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung in der Potsdamer Staatskanzlei haben sich die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg auf der Grundlage der Berichte von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach darauf verständigt, sich gemeinsam für eine bessere internationale Anbindung (Konnektivität) der Hauptstadtregion und Ostdeutschlands über den Flughafen BER „Willy Brandt“ einzusetzen. 

Nach Auffassung der beiden Landesregierungen ist die Zahl und Frequenz der Mittel- und Langstreckenverbindungen am BER weder für die deutsche Hauptstadtregion noch für Ostdeutschland ausreichend. Der Flughafen Berlin-Brandenburg soll seiner Funktion als Drehkreuz für Ostdeutschland gerecht werden können. Pro Tag starten in Westdeutschland 180 Langstreckenflüge – in ganz Ostdeutschland sind es gerade einmal sechs.

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg bildet eine aufstrebende, innovative Wirtschaftsregion, die erfolgreich Investitionen und Unternehmen anzieht. In Berlin ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 4,9, in Brandenburg um 3,3 Prozent, im ersten Halbjahr 2023 in Brandenburg sogar um 6,0 Prozent gewachsen und lag damit bundesweit an der Spitze. Die Hauptstadtregion profitiert von ihrer internationalen Anziehungskraft, dem vergleichsweise großen Arbeitskräftepotenzial, einer herausragenden Forschungslandschaft, ihrer politischen Bedeutung, ihrer zentralen Lage in Europa und einer dynamischen Entwicklung bei der Gründung neuer Unternehmen.

Mit der wachsenden Wirtschaftskraft in der Hauptstadtregion entwickeln sich auch Einkommen und Kaufkraft positiv. Beides spiegelt sich in steigender Passagierzahl und Nachfrage nach Flugverbindungen wider. In den ostdeutschen Bundesländern leben mehr als 16 Millionen Menschen. Der BER ist Ostdeutschlands größter Flughafen und hat mittlerweile auch für Westpolen eine zunehmende Bedeutung.

Für eine bessere Anbindung des BER und damit der gesamten Hauptstadtregion und Ostdeutschlands, wollen sich die Regierungen von Berlin und Brandenburg in drei Aktionsfeldern besonders einsetzen:

Anbindung des BER

Um die Attraktivität des BER in der Region und international weiter zu steigern, muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Berlin und Brandenburg setzen sich daher weiterhin für eine bessere Bedienung des BER im Schienenpersonenfernverkehr durch EC/IC/ICE-Linien der Deutschen Bahn sowie weiterer Anbieter ein. Zusätzlich soll die Erweiterung der U7 bis zum Flughafen BER vorangebracht werden.

Mittelstreckenverbindungen

Berlin und Brandenburg erachten es als notwendig, die Mittelstreckenanbindung des BER zu verbessern, sowohl mit der Erweiterung und Verdichtung des Streckennetzes als auch mit der Frequenzerhöhung. Es ist gemeinsames Anliegen beider Länder und der dort ansässigen Wirtschaft, dass sich das Streckennetz insbesondere in die Länder Spanien, Frankreich und Italien erweitert, um Berlin auch innerhalb Europas besser anzubinden.

Die originäre Zuständigkeit für die Akquisition von Fluggesellschaften und neuen Streckenverbindungen liegt weiterhin bei der Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) GmbH. Sie wird dabei von den Ländern sowie den Stakeholdern der Berliner Wirtschaft in der Kommunikation unterstützt.

Langstreckenverbindungen

Für mehr Langstreckenverbindungen am BER erachten es Berlin und Brandenburg als wichtig, mit den entsprechenden Akteuren im Gespräch zu bleiben. Dazu zählen neben der FBB, der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, die Fluggesellschaften und die Bundesregierung. Gemeinsam wollen sie sich für die Akquirierung von Fluggesellschaften und damit einhergehend neuen Langstreckenverbindungen einsetzen. Berlin und Brandenburg stimmen sich daher insbesondere hinsichtlich einer gemeinsamen Strategie und Kommunikation ab und werden die FBB dabei unterstützen, die Konnektivität der Hauptstadtregion langfristig zu verbessern.

Die beiden Länder werden sich zudem bei der Bundesregierung dafür einsetzen, regulatorische Hürden zu beseitigen, die zusätzlichen Start- und Landerechten im Wege stehen. Dies ist auch angesichts des Ungleichgewichts zu Langstreckenverbindungen von und nach Westdeutschland geboten.

 

Franziska Giffey: „Im 34. Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung ist es schwer zu erklären, warum es in Ostdeutschland täglich nur sechs Langstreckenverbindungen gibt, im Westen aber 180. Der BER ist der größte Flughafen Ostdeutschlands und damit nicht nur für die Anbindung der Hauptstadtregion von großer Bedeutung. Berlin und Brandenburg gehören zu den Ländern mit dem größten Wirtschaftswachstum. Wir haben Erfolge in den letzten Jahren aufzuweisen und wollen weitere internationale Ansiedlungen in die ostdeutschen Bundesländer holen.

Noch wird die Anbindung des BER der eines Hauptstadtflughafens und eines Drehkreuzes für Ostdeutschland nicht gerecht. Er hat aber das Potenzial dazu. Natürlich schauen Unternehmen, Kongresse oder Messen immer, wie gut die Anbindung ist, ehe sie sich für einen Standort entscheiden. Die Hauptstadtregion kann im Bundesvergleich zwar beispielsweise mit ihrer dynamischen Unternehmenslandschaft und dem hohen Arbeitskräftepotenzial viele Vorteile aufweisen. Aber in Sachen Erreichbarkeit bleiben wir deutlich hinter anderen, westdeutschen Regionen zurück. Damit sich Berlin und die gesamte Region weiterhin gut entwickeln, werden wir uns gemeinsam mit Brandenburg beim Bund und allen relevanten Akteuren für einen attraktiven und international gut angebundenen Hauptstadtflughafen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen.“

 

Jörg Steinbach: „Der Flughafen BER ist ein Wachstums- und Jobmotor für das unmittelbare Flughafenumfeld und die gesamte Region Berlin-Brandenburg. Zahlreiche große und mittelständische Unternehmen sind an diesem erfolgreichen und aufstrebenden Luft- und Raumfahrtstandort ansässig. Der BER verfügt über eine hohe Leistungsfähigkeit und wird den eingeschlagenen Weg der Modernisierung konsequent fortsetzen.

Umso wichtiger ist es, dass die Konnektivität der Hauptstadtregion sowohl auf der Mittel- als auch auf der Langstrecke sichergestellt wird und mehr Direktverbindungen ohne unnötige und ökologisch fragwürdige Umstiege an anderen europäischen und deutschen Flughäfen zum BER generiert werden. Dies entspricht den Erwartungen der Menschen und Unternehmen in der Region. Gemeinsam mit der FBB werden sich die Länder Berlin und Brandenburg intensiv dafür einsetzen, die Anbindung vom und zum Flughafen BER weiter zu verbessern, um den Menschen in der Region eine höchstmögliche Anzahl an weltweit interessanten Destinationen anzubieten.“

Vereinbarung Brandenburg und Berlin: Gemeinsame Energiepolitik wird intensiviert

Die Länder Berlin und Brandenburg intensivieren ihre Zusammenarbeit im Energiebereich weiter. Dazu unterzeichneten heute im Anschluss an die gemeinsame Kabinettsitzung in der Potsdamer Staatskanzlei Energiesenatorin Franziska Giffey und Energieminister Jörg Steinbach einen „Letter of Intent“ (LOI) zur Vorbereitung der Neufassung des Staatsvertrages über die Energieaufsicht und das Landesbergamt sowie verstärkte gemeinsame Bestrebungen zum Aufbau einer regionalen Wasserstoffwirtschaft.

Bei der Neufassung des Staatsvertrags geht es darum, die Zusammenarbeit mit Blick auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Brandenburg auszuweiten. Bereits seit 1997 nimmt es Aufgaben für das Land Berlin wahr. Um die Herausforderungen der Energiewende zum Beispiel durch Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur oder Nutzung der Geothermie zur Wärmeerzeugung anzugehen, muss eine erhebliche Zahl neuer Vorhaben geprüft und genehmigt werden.

Um das zu ermöglichen, will das Land Berlin seine Beiträge an das LBGR deutlich –  auf bis zu 1,5 Millionen Euro – erhöhen. Mit der angestrebten Ausweitung der finanziellen Unterstützung können Kapazitäten, vor allem bei der personellen Ausstattung, aufgebaut werden, die insbesondere Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen sollen. Diese Absichten wurden heute in dem „Letter of Intent“ zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie festgehalten, mit dem Ziel die Verhandlungen zum Staatsvertrag bis Ende des Jahres abzuschließen.

Aus der Transformation der Energieversorgung erwachsen nach Ansicht der beiden Landesregierungen große Chancen, den Strukturwandel gemeinsam aktiv zu fördern, zu beschleunigen und damit auch zum Erhalt und Aufbau von Wissen, Arbeitsplätzen und Wertschöpfungsketten in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg beizutragen. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien spielt eine entscheidende Rolle u. a. bei der Defossilisierung der Industrie, die für einen großen Teil der Treibhausgase in Deutschland verantwortlich ist. Außerdem kann Wasserstoff als Kraftstoff im Verkehr eingesetzt und mit Hilfe von Brennstoffzellen in Strom und Wärme umgewandelt werden und somit zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen.

Brandenburg und Berlin werden eng beim Anschluss an die Infrastruktur für den Wasserstofftransport (Backbone) und beim Ausbau von Wasserstoffnetzen kooperieren. Mit besonderem Blick auf Planungs- und Versorgungssicherheit wollen die Landesregierungen entsprechende Rahmenbedingungen vorantreiben. Die jüngsten Bestrebungen auf EU- und Bundesebene für einen regulatorischen Rahmen schaffen aus Sicht der Länder bereits bessere Investitionsbedingungen, brauchen jedoch vor allem bei der nationalen Umsetzung noch eine praktikable und sinnvolle regionale Festlegung. Dafür werden sie sich auch im Bundesrat einsetzen.

Jörg Steinbach: „Die Zusammenarbeit mit Berlin fußt auf einer jahrzehntelang gut gelebten Praxis. Wenn wir jetzt unsere Kräfte weiter bündeln und gemeinsam die relevanten Zukunftsthemen anpacken, hilft das beiden Ländern enorm. Ich freue mich sehr, dass wir zwei so wichtige Themenfelder im Bereich der Energiepolitik mit noch mehr Schlagkraft angehen werden. Die geplante, größere finanzielle Unterstützung soll für mehr Geschwindigkeit in Genehmigungsverfahren etwa bei Strom- und Wasserstofftrassen sorgen. Die Energieversorgung macht nicht an Landesgrenzen Halt, daher ist es ein großes Plus, dass wir enger zusammenwachsen. Wasserstoff ist überdies einer der Eckpfeiler im künftigen Energiesystem.“

Franziska Giffey: „Brandenburg und Berlin machen gemeinsam Tempo, um die Energiewende voranzutreiben. Das LBGR spielt dabei eine wichtige Rolle, denn dort arbeiten die Menschen, die beschleunigte Genehmigungsverfahren insbesondere beim Netzausbau, der Wasserstoffinfrastruktur und der Geothermie begleiten und durchführen. Durch den Ausbau der Geothermie, wie ihn der Berliner Senat in seiner Roadmap Tiefe Geothermie im Juli beschlossen hat, rechnen wir beispielsweise mit umfangreichen neuen Anträgen, die auf das LBGR zukommen. Berlin will daher seinen Beitrag jährlich auf bis zu 1,5 Millionen Euro aufstocken, um unter anderem das dafür nötige zusätzliche Personal zu finanzieren.

Und auch beim verstärkten Einsatz von Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, wollen wir die Kooperation mit Brandenburg ausweiten, denn das Potenzial zur Erzeugung von grünem Wasserstoff ist in Berlin als Großstadt begrenzt. Grüner Wasserstoff wird für die Dekarbonisierung der Industrie, der Fernwärme und des Schwerlastverkehrs dringend gebraucht. Daher intensivieren wir die Zusammenarbeit beim Aufbau einer gemeinsamen regionalen Wasserstoffwirtschaft in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Denn klar ist: ohne Brandenburg wird Berlin auch nicht klimaneutral.“

 

Wasser macht nicht an Landesgrenzen Halt – Brandenburg und Berlin erarbeiten erste Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050

Wachstum der Metropolregion, Klimaveränderungen und Strukturwandel in der Lausitz: Brandenburg und Berlin wollen ihre Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ausbauen, um besser auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können. Die Regierungen beider Länder haben deshalb auf ihrer heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung in Potsdam beschlossen, eine „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ zu erarbeiten.

 

Mit dem strategischen Handlungskonzept sollen die Wasserversorgung und Wasserressourcennutzung, eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung und die Abwasserbeseitigung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg langfristig abgesichert werden. Außerdem soll der sparsame Umgang mit Wasser gefördert und kommunale Vorhaben bei der Regenwasserbewirtschaftung unterstützt werden.

Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel: „Wasser macht nicht an Landesgrenzen Halt. Das gilt für Grundwasser ebenso wie für unsere Fließgewässer. Deshalb werden wir unsere Landesstrategien grenzüberschreitend besser verzahnen. Besonders die Auswirkungen der Klimaveränderungen, aber beispielsweise auch der Strukturwandel in der Lausitz führen dazu, dass künftig weniger Wasser zur Verfügung stehen wird. Dem gegenüber steht ein steigender Wasserbedarf in der Metropolregion. Berlin ist zur Versorgung seiner Bevölkerung und Wirtschaft auf das aus Brandenburg zufließende Wasser angewiesen. Deshalb brauchen wir einen länderübergreifend abgestimmten Umgang mit unseren Wasserressourcen. Mit dem heute gefassten gemeinsamen Kabinettsbeschluss erarbeiten Brandenburg und Berlin erstmals eine gemeinsame Wasserstrategie.“

Berlins Umweltsenatorin Manja Schreiner: „Wasser ist Leben. Bevölkerungswachstum und die wirtschaftliche Entwicklung erhöhen die Nachfrage nach dieser existenziellen Ressource in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, während Klimawandel und Strukturveränderungen in der Lausitz das Wasserdargebot verringern. Deshalb müssen wir die Wasserwirtschaft künftig noch stärker gemeinsam gestalten. Unser Ziel ist eine ‚Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050‘, die die Wasserversorgung und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung langfristig sichert. Nur gemeinsam werden Berlin und Brandenburg diesen Herausforderungen gerecht.“

In die Erarbeitung der „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ werden bereits bestehende Formate der Zusammenarbeit beider Länder sowie vorhandene Länderstrategien wie das brandenburgische Niedrigwasserkonzept und der Berliner Masterplan Wasser einbezogen.

Die gemeinsame Wasserstrategie soll Ziele und Prinzipien für ein länderübergreifendes Wasserressourcenmanagement mit Handlungsschwerpunkten, Prioritäten und Umsetzungszeiträumen enthalten. Ziel der Landesregierungen ist, die Strategie bis Ende 2024 vorzulegen.

In einem Beteiligungsprozess werden die für die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständigen kommunalen Träger sowie die Berliner Wasserbetriebe einbezogen. Außerdem werden weitere Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit beteiligt.

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