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rbb24 Recherche exklusiv: Staatsanwaltschaft durchsucht Cottbusverkehr

Berlin (ots)

 

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat am Dienstag eine Hausdurchsuchung bei der Cottbusverkehr GmbH durchgeführt.

Das bestätigte die Leitende Staatsanwältin Kerstin Langen der Redaktion rbb24 Recherche. Die Durchsuchung fand im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren statt, dass sich gegen den Geschäftsführer des Unternehmens richtet. Bei der Durchsuchung wurden Datenmaterial und Unterlagen sichergestellt, sagte Langen im Gespräch mit rbb24 Recherche.

Hintergrund sind Vorwürfe gegen den Geschäftsführer der Cottbusverkehr GmbH, die im vergangenen Jahr von leitenden Mitarbeitern des Unternehmens erhoben worden waren. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte dazu im September 2022 erklärt, dass sie prüfe, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliege.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann hatte dann erstmals am 8. Juni 2023 im Rechtsausschuss nähere Angaben zu dem Prüfvorgang gemacht. Hoffmann erklärte den Abgeordneten auf Anfrage der Freien Wähler, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus seit Ende August 2022 prüfe, ob sich der Geschäftsführer des Unternehmens unter anderem „wegen Subventionsbetrug und Untreue“ strafbar gemacht haben könnte.

Die leitenden Mitarbeiter der Cottbusverkehr hatten sich im vergangenen Jahr an den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) gewendet und auf mögliche Verfehlungen des Geschäftsführers hingewiesen. Kelch gab daraufhin eine Sonderprüfung in Auftrag. Die Wirtschaftsprüfer bestätigten die Vorwürfe in weiten Teilen, trotzdem sprach der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer im Dezember 2022 das Vertrauen aus.

Nach rbb-Informationen soll der Geschäftsführer in einem Fördermittelantrag unzutreffende Angaben gemacht haben. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die ILB Brandenburg aufgrund der öffentlichen Berichterstattung die Bearbeitung von Fördermittelanträgen eingestellt und das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte.

In ihrem Gutachten machten die Wirtschaftsprüfer auch auf Probleme bei der Berechnung des flexiblen Gehaltsanteils des Geschäftsführers aufmerksam, der lange vor allem von der Pünktlichkeit im Unternehmen abhing. Bei der Berechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein. Der Geschäftsführer hatte bislang alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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