BrandenburgCottbus

Regeln zum Kauf von Feuerwerk für den Jahresausklang

#Cottbus – Zum Jahresausklang ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2
an Privatpersonen nur vom 28.12.2023 bis 31.12.2023 statthaft. Der
Kategorie F2 sind beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge,
Feuerwerksbatterien oder Feuerwerksraketen zuzuordnen.
Die in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Artikel werden durch die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit
einer entsprechenden Kennzeichnung, z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001,
CE 0589, 0589-F2-0001, versehen. Der Import nicht zugelassener
Feuerwerkskörper und auch anderer Pyrotechnik aus EU-Staaten (ohne CEKennzeichnung) ist verboten.
Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Wir warnen
davor, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden. Im
Interesse der Sicherheit und Gesundheit appellieren wir an alle
Cottbuserinnen und Cottbuser, Feuerwerkskörper nur entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und nur in der
zulässigen Zeit am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 zu
verwenden. Dabei ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der
Kategorie F2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren
abgebrannt werden dürfen. Bei der Beachtung dieser Hinweise sollte einem
unfallfreien Jahreswechsel nichts im Wege stehen.“
Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
In Cottbus/Chóśebuz ist das Abbrennen von Feuerwerk im Umfeld von
medizinischen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen und
vergleichbaren Örtlichkeiten untersagt.

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