Schiffsführer und Rudergänger im Rausch
In diesem Zusammenhang der Hinweis der Polizei: Auch auf dem Wasser gelten für Fahrzeugführer die gleichen Promillegrenzen wie auf der Straße. Das bedeutet bei einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzeitig mit dem Boots- auch der Autoführerschein entzogen werden.