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Senat aktuell: Luftwaffen-Manöver „Air Defender“: Ausnahmegenehmigungen für verspätete Flüge bis 1 Uhr möglich

Aktuell ist am Hamburger Flughafen die Piste 05/23 voraussichtlich bis zum 28. Juni gesperrt. Zeitgleich findet vom 12. bis 16. Juni und vom 19. bis 23. Juni eines der größten NATO-Luftwaffen-Manöver (Air Defender 23) der letzten Jahrzehnte statt. Es kann daher zu Verspätungen bei der Abwicklung des zivilen Luftverkehrs kommen. Für die Zeit der Air Defender-Übung können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für verspätete Flüge bis 1 Uhr erteilt werden, sofern die Verspätungen durch die Übung verursacht wurden.

Die Übungsgebiete des NATO-Manövers liegen zwar außerhalb des Ballungsraums Hamburg, jedoch wird die zeitweise Sperrung von Lufträumen für den Zivilflugverkehr voraussichtlich zu erheblichen Verspätungen an den deutschen Flughäfen führen, die sich möglicherweise bis in die Nacht hinein erstrecken werden. Die Bundesminister Dr. Volker Wissing und Boris Pistorius haben sich vor diesem Hintergrund mit einem Schreiben an die Länder gewandt und dargelegt, dass aus Sicht des Bundes angesichts der geopolitischen Lage ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung der Militärübung sowie am Ausgleich der temporären Störung des zivilen Luftverkehrs durch angemessene Gegenmaßnahmen besteht. Hierzu sei die Ermöglichung von Starts und Landungen auch außerhalb der normalen Betriebszeiten ein wesentlicher Beitrag.

Es ist davon auszugehen, dass es zu einem vermehrten Flugbetrieb bis 24 Uhr kommt. Bis Mitternacht dürfen verspätete Linienflüge wie auch sonst starten und landen, wenn die Verspätung unvermeidbar war. Für Starts und Landungen nach Mitternacht wird eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall der Fluglärmschutzbeauftragten benötigt. Für die zu erteilende Ausnahmegenehmigung zwischen 0 und 1 Uhr können durch Air Defender verursachte Verspätungen als Begründung anerkannt werden.

Alle beteiligten Institutionen aus der Militär- und Zivilluftfahrt sind sich der Problematik bewusst und werden versuchen, die Belastung für die Fluglärmbetroffenen so gering wie möglich zu halten.

Zwischen 23 und 24 Uhr gilt in Hamburg bei Starts und Landungen für Flüge des Linien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehrs die sogenannte Verspätungsregelung, eine Vorweggenehmigung bei nachweisbar von der Fluggesellschaft unvermeidbaren Gründen für die Verspätung. Zwischen 0 und 6 Uhr brauchen in Hamburg alle Starts und Landungen eine Ausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten, die üblicherweise nur sehr restriktiv erteilt wird. Ausnahmen können insbesondere zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses erforderlich sein.

Weitere Informationen zu der Übung finden sich auf den Internetseiten der Bundeswehr und beim Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb:

Zudem ist während der seit 31. Mai bis voraussichtlich 28. Juni 2023 stattfindenden Sperrung der Piste 05/23 mit einer starken Lärmkonzentration über den Stadtteilen Alsterdorf, Winterhude, Barmbek, Eilbek und Hamm zu rechnen. Im September hingegen wird während der Sperrung der Piste 15/33 der gesamte Flugverkehr über den Stadtteilen Blankenese und Niendorf, sowie Langenhorn und Duvenstedt abgewickelt.

Weitere Informationen zu den Pistensperrungen in 2023 sind auf den Internetseiten des Hamburger Flughafens veröffentlicht:

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