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Senior entgeht Trickbetrug

#Schwielowsee

 Am Mittwochmittag meldete sich eine 89-jähriger Mann bei einem Streifenwagen in der Gemeinde Schwielowsee und wollte den Beamten Bargeld in fünfstelliger Höhe übergeben. Im Rahmen des Gesprächs vor Ort zeigte sich, dass der Mann offenbar Opfer eines sogenannten Schockanrufs geworden war. Am Vormittag hatte er einen Anruf erhalten, in dem ihm von einem angeblichen Polizisten über den Verkehrsunfall seiner Tochter berichtet wurde. Seine Tochter solle einen tödlichen Unfall verursacht haben und nun drohe ihr die Festnahme. Lediglich gegen die Zahlung einer hohen Kaution, können die Haft abgewendet werden. Der Mann war von der Gesprächsführung und den Schilderungen derart eingeschüchtert und in Sorge um seine Tochter, dass er einen fünfstelligen Betrag seines Ersparten nahm und zu einem vereinbarten Treffpunkt fuhr. Als ihm auf einem Parkplatz zwei unbekannte Personen gegenüberstanden, bekam er Zweifel an der Schilderung und übergab den Männern kein Geld. Er wandte sich kurz danach an einen zufällig vorbeikommenden Streifenwagen. Die Beamten klärten den Mann über den Betrugsversuch auf und kontaktierten auch die Tochter. Dieser ging es gut und sie hatte auch keinen Verkehrsunfall. Die Zweifel des Mannes schützten ihn letztlich davor, einen erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden. Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf und fahndete nach den unbekannten Tätern. Leider konnten sie im Umfeld nicht mehr aufgegriffen werden.

 

Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

 

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

 

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!

 

Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110!

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