Ratgeber

Solaranlagen: „Vollständige Zahlung erst nach Lieferung“ – Solaranlagen-Anbieter muss nach Abmahnung unfaire Zahlungsbedingungen ändern

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) geht erneut gegen die Geschäftsbedingungen des Solaranlagen-Anbieters DDV DeinStrom Direktvertrieb GmbH vor. Anlass hierfür waren weitere Verbraucherbeschwerden zu den vom Unternehmen diktierten Zahlungsbedingungen. Die VZB verpflichtete den Anbieter nun zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sollte er die abgemahnten Regelungen weiterhin verwenden.

Bereits vor Lieferung und Montage der Solarmodule sollte ein Kunde die Hälfte des Kaufpreises bezahlen. Zudem gab der Anbieter ihm in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, er müsse weitere 40 Prozent noch vor Lieferung des Wechselrichters und des Speichers bezahlen, die restlichen 10 Prozent der Kaufsumme schließlich vor dem Anschluss durch einen Elektriker. „Eine Regelung, die im Ergebnis die komplette Zahlung des Kaufpreises vor Fertigstellung der Solaranlage festlegt, halten wir für unzulässig“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. Kund:innen müsse das Recht eingeräumt werden, einen Teil des Rechnungsbetrages erst mit erfolgreicher Montage zu begleichen. „Nur so haben sie etwas in der Hand, falls der Anbieter nicht oder nicht wie vereinbart leistet“, erklärt Neukamp.

Auch die vom Unternehmen eingeräumte Zahlungsalternative, die die volle Vergütung zwar erst nach Montage der Solarmodule bestimmte, aber noch vor Lieferung und Anschluss des Wechselrichters und Speichers, benachteiligt die Verbraucher:innen ähnlich unangemessen und ist daher zu unterlassen. Neukamp erklärt: „Grundsätzlich müssen Vertragsbedingungen die Interessen beider Parteien sachgemäß ausgleichen. Das ist auch bei dieser Regelung nicht der Fall.“

Wegen seiner Zahlungsbedingungen war der Anbieter das erste Mal im Jahr 2022 aufgefallen. Diesmal musste sich der Unternehmer auch zur Leistung einer Vertragsstrafe verpflichten, sollte er die monierten Zahlungsverpflichtungen erneut verwenden. Auf entsprechende Regelungen in bereits bestehenden Verträgen darf sich die DDV DeinStrom Direktvertrieb GmbH ebenfalls nicht mehr berufen. „Betroffene Verbraucher:innen sollten die Verträge und Zahlungsvereinbarungen für ihre Solaranlagen genau kontrollieren“, betont Neukamp.

Bei individuellen Fragen zu ihren Verträgen können betroffene Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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