BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

#Stahnsdorf: Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Stahnsdorf steht am Sonntag an

Am 3. März 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr wird in 15 Urnenwahllokalen gewählt, hinzu
kommen drei Briefwahllokale / Drei Personen stellen sich für das Amt zur Wahl
Am kommenden Sonntag treten rund 13.200 Wahlberechtigte in den Ortsteilen Stahnsdorf, Güterfelde,
Sputendorf und Schenkenhorst an die Wahlurnen. Gewählt wird die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der
hauptamtliche Bürgermeister auf eine Zeit von acht Jahren.
Zur Wahl stellen sich Tina Reich (SPD), Richard Kiekebusch (CDU) und Bernd Albers (Bürger für Bürger),
der aktuell Amtsinhaber ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen
Stimmen auf sich vereinen kann. Außerdem müsste die Stimmanzahl dieser Bewerberin oder dieses
Bewerbers mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten umfassen. Dies sind zusammengenommen rund
2.000 Stimmen.
Sollte bereits eine der zwei Bedingungen nicht erfüllt sein, käme es am 17. März 2024 zur Stichwahl
zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmanteilen aus dem ersten Wahlgang.
In 15 Urnenwahllokalen und drei Briefwahllokalen sind insgesamt knapp 150 Wahlhelfer im Einsatz. Zudem
arbeitet eine Handvoll Mitarbeiter im Rathaus (Wahlleitung, Ergebniserfassung, EDV, Fahrdienst). In allen
18 Wahllokalen erfolgt ab 18:00 Uhr die öffentliche Stimmauszählung.
Die Kernverwaltung ist am Wahltag komplett in Wahlvorständen oder der Wahlleitung gebunden, sodass die
Gemeinde keine zentrale feierliche Wahlveranstaltung durchführen wird. Stattdessen veranstalten die
Bewerberin und ihre beiden Mitbewerber jeweils eigene Wahlpartys im Gemeindegebiet.
Auf stahnsdorf.de bietet die Gemeinde einen Ergebnisdienst an. Wir unterrichten die Öffentlichkeit am
Wahlabend über die im Wahlbüro einlaufenden Stimmauszählungen und das vorläufige Endergebnis, über
das der Wahlausschuss am 4. März 2024 beschließen muss.

Bürgermeisterwahlen Gemeinde Stahnsdorf (seit 2000)
1.) Bürgermeisterwahl am 4. Juni 2000 in Stahnsdorf
Gerhard Enser (CDU) 75,23 % (1.974 Stimmen)
Dr. Klaus Nitzschke (SPD) 18,75 % (492 Stimmen)
Guido Zenkert (Einzelkandidat) 6,02 % (158 Stimmen)
Wahlberechtigte: 6.747 / Wahlbeteiligung: 39,37 %
2a) Bürgermeisterwahl am 1. Juni 2008 in der Gemeinde Stahnsdorf – Hauptwahl
Ruth Barthels (SPD) 40,2 % (1.940 Stimmen)
Bernd Albers (Bürger für Bürger) 34,0 % (1.640 Stimmen)
Ute Stelter (CDU) 13,7 % (659 Stimmen)
Rainer Rozanski (Die Linke) 8,1 % (392 Stimmen)
Prof. Dr. Joachim Jankowski (FDP) 4,0 % (193 Stimmen)
Wahlberechtigte: 11.043 / Wahlbeteiligung: 43,68 % (4824 Wähler)
2b) Bürgermeisterwahl am 22. Juni 2008 in der Gemeinde Stahnsdorf – Stichwahl
Bernd Albers (Bürger für Bürger) 57,1 % (2.635 Stimmen)
Ruth Barthels (SPD) 42,9 % (1.979 Stimmen)
Wahlberechtigte: 11.018 / Wahlbeteiligung: 41,88 % (4.614 Wähler)
3a) Bürgermeisterwahl am 17. April 2016 in der Gemeinde Stahnsdorf – Hauptwahl
Bernd Albers (Bürger für Bürger) 48,8 % (3.489 Stimmen)
Daniel Mühlner (CDU) 29,3 % (2.097 Stimmen)
Beatrice Daun (SPD) 11,3 % (809 Stimmen)
Thomas Michel (B90/Grüne) 10,6% (760 Stimmen)
Wahlberechtigte: 12.372 / Wahlbeteiligung: 58,4 % (7.226 Wähler)
3b) Bürgermeisterwahl am 1. Mai 2016 in der Gemeinde Stahnsdorf – Stichwahl
Bernd Albers (Bürger für Bürger) 58,5 % (3.755 Stimmen)
Daniel Mühlner (CDU) 41,5 % (2.662 Stimmen)
Wahlberechtigte: 12.381 / Wahlbeteiligung: 52,2 % (6.464 Wähler)

Auszug aus dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz
(BbgKWahlG)
(§ 72) Wahl
(2) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten
Personen umfasst. Erhält keine Bewerbende und kein Bewerbender diese Mehrheit,
so findet frühestens am zweiten und spätestens am fünften Sonntag nach der Wahl
eine Stichwahl unter den beiden Bewerbenden statt, welche bei der Wahl die
höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer für die
Stichwahl zugelassen wird. Bei der Stichwahl ist die oder der Bewerbende gewählt,
die oder der die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit erhalten hat. Erhält keine
Bewerbende und kein Bewerbender diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die
Vertretung die Bürgermeisterin, den Bürgermeister, die Oberbürgermeisterin oder
den Oberbürgermeister.
(§ 74) Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister und Oberbürgermeister
(1) Die hauptamtliche Bürgermeisterin, der hauptamtliche Bürgermeister, die
Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird als hauptamtliche Beamtin auf
Zeit oder hauptamtlicher Beamter auf Zeit auf die Dauer von acht Jahren gewählt.
Der Wahltag soll innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit der bisherigen
Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers liegen. Die Amtszeit beginnt am
Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der
bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen Amtsinhabers. Das Beamtenverhältnis
auf Zeit wird mit Beginn der Amtszeit begründet; einer Ernennung bedarf es nicht.

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