BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

#Stahnsdorf: Wasserschäden in der Sporthalle und Mensa der Grundschule „Heinrich Zille“

Dreiwöchige Trocknungsphase beginnt am 13. März 2023 / Punktspielbetrieb bis auf
Weiteres nicht möglich / Caterer verlagert Schulspeisung in die Horthalle
Wasserschäden, die nach derzeitiger Erkenntnis am letzten Februar-Wochenende an mehreren
Stellen in den Nassbereichen (Duschen, Umkleiden, Toiletten) der Sporthalle der Grundschule
„Heinrich Zille“ sowie in der Küche der Schulmensa auftraten, stellen die Gemeinde als
Schulträgerin vor Herausforderungen.
Der einzige, aktuell von Feuchtigkeitsschäden nicht betroffene Bereich ist das Halleninnere
selbst, bestehend aus Spielfläche, Geräteräumen und Zuschauertribüne. So lautet die erste,
unter Vorbehalt stehende Erkenntnis aus versicherungsgutachterlichen Maßnahmen, die
Anfang dieser Woche stattfanden.
Als erste Festlegung sind ab Montag, 13. März 2023, die genannten Nassbereiche sowie Flure
und Nebenräume der Mensa und Sporthalle weitestgehend gesperrt, denn dort werden für
mindestens drei Wochen Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese Trocknungsphase wird auch für
die weitere Leckortung genutzt, um das Schadensbild vervollständigen zu können.
Unter dem Strich bleibt zu konstatieren, dass die Leitungen in dem 2007 errichteten Gebäude
wohl dringend einer Sanierung bedürfen. Hierfür sind in der Verwaltung erste Planungen
angelaufen.
Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht genau abschätzbar. Sie kann ggf. näher beziffert werden,
wenn die abschließenden gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen, was bis zum Monatsende
März 2023 avisiert ist.

Für die Schülerinnen und Schüler, aber auch alle weiteren Nutzerinnen und Nutzer der
Sporthalle hat das Geschehene unmittelbare Konsequenzen, worüber die Eltern am Nachmittag
des 7. März 2023 durch Elternbrief informiert wurden:
• Ein Punktspielbetrieb ist in der Sporthalle bis auf Weiteres ausgeschlossen. Betroffen ist
davon nicht nur, aber vor allem der Regionale Sportverein Eintracht 1949 e. V mit seinen
diversen Abteilungen als Nutzern.
• Der Trainingsbetrieb für Vereine kann in Abhängigkeit der Beschaffung mobiler
Toilettenanlagen bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
• Der Schulcaterer zieht vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hygienebehörde mit
seiner Essenausgabe sowie Küchenutensilien in die Horthalle. Die Schulspeisung kann
somit auf dem Campus ebenso fortgesetzt werden wie der Sportunterricht und SchulAGs.
• Die Toilettennutzung für Schülerinnen und Schüler erfolgt in den weiteren
Hygienebereichen auf dem Schulgelände

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