Brandenburg

Starke Stimme für Mitwirkung: Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten gegründet

Die Zahl der kommunalen Kinder- du Jugendbeauftragten in Brandenburg nimmt weiter zu. Seit Einführung des § 18a in die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wurden bislang mehr als 50 Kinder- und Jugendbeauftragte von Kommunen und Landkreisen berufen. Hinzu kommen Beteiligungskoordinierende, die Kinder und Jugendlichen bei der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte unterstützen. Die Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey hat gemeinsam mit ihnen bei einem Vernetzungstreffen am 18. Oktober 2023 in Potsdam eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet.

Die Landesarbeitsgemeinschaft versteht sich als ein Zusammenschluss zur besseren Unterstützung und Durchsetzung von Kinderrechten – insbesondere das Recht auf Beteiligung. Die meist Einzelkämpfenden in kommunalen Strukturen wollen sich enger vernetzen und wechselseitig stärken. Auch das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde als Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen. Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey und Jacob Schnaak, Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Templin (Uckermark) wurden einstimmig zum ersten Sprecher-Duo gewählt.

Jacob Schnaak: „Gemeinsam können wir noch mehr bewirken, uns gegenseitig stärken und dafür sorgen, das Belange von Kindern und Jugendlichen mehr Berücksichtigung finden. Bereits vor einem Jahr hatten wir die Idee zur Gründung dieser Gemeinschaft, schön, dass wir es nun geschafft haben.“

Katrin Krumrey: „Die Puzzle-Teile setzen sich weiter zusammen. Die weißen Flecken in Brandenburg, bei denen es noch keine Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche gibt, werden weniger. Symbolisch haben wir deshalb gestern auch ein kleines Puzzle zusammengesetzt. Uns eint der gemeinsame Wille, Kinder und Jugendliche mit ihren Themen und Bedürfnissen stärker in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken.“

Hintergrund:

2018 wurde die Brandenburger Kommunalverfassung evaluiert und damit einher ging die Einfügung von § 18a: „Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.“ Dafür sorgen neben Kinder- und Jugendgremien auch Kinder- und Jugendbeauftragte. Klarstellend ist festzuhalten, dass dieser Paragraf verlangt über die Einrichtung einer Beauftragtenstelle oder eines Gremiums hinaus mehr direkte Kinder- und Jugendbeteiligung.

Weitere Informationen:

MBJS-Seite „Kinder und Jugend

Landes- Kinder- und -Jugendbeauftragte: Facebook-Auftritt und Instagram-Kanal

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