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Statement von Innenminister Armin Schuster zur Einstufung des Sächsischen AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

Innenminister Armin Schuster: »Es ist die Kernaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu sammeln, um in einem fachlich-juristischen Prüfprozess zu beurteilen, ob eine Organisation erwiesen rechtsextremistisch ist oder auch nicht. Eine solche Entscheidung orientiert sich ausschließlich an den Regelungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Maßgeblich sind deshalb alleine die durch den Verfassungsschutz vorliegend über mehrere Jahre gesammelten umfangreichen Informationen und Materialien sowie deren Bewertung und juristische Einordnung. Die Öffentlichkeit über erwiesen extremistische Bestrebungen zu unterrichten ist originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes.«
Schuster weiter: »Von der intensiven juristischen Prüfung und dem immensen Arbeitsaufwand der Mitarbeiter des LfV zeugen Qualität und Umfang des Gutachtens.«

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