BundesländerHansestadt Hamburg

Stellungnahme zur Berichterstattung im „Hamburger Abendblatt“ vom 11. August 2023

Das Hamburger Abendblatt hat in der Ausgabe vom 11. August 2023 Vorwürfe formuliert, wonach der Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg bei der Notfallrettung nicht immer das nächste geeignete Krankhaus anfahre, sondern bestimmte Krankenhäuser aufgrund „wirtschaftlicher Interessen“ bevorzuge. Diese Berichterstattung hat weitere Fragen von Medienvertretern ausgelöst. Hierzu erklärt die Behörde für Inneres und Sport:

Die im Artikel formulierte und nicht belegte Unterstellung, Notfallpatienten würden durch den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg aufgrund „wirtschaftlicher Interessen“ nur in bestimmte Krankenhäuser eingeliefert, weist die Behörde für Inneres und Sport in aller Deutlichkeit zurück. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und der Leistungserbringer im Rettungsdienst handeln ausschließlich im Sinne und zum Wohle des Patienten.

Gegenstand der Notfallrettung ist es grundsätzlich, bei Notfallpatientinnen bzw. Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und unter fachgerechter Betreuung der weiteren medizinischen Versorgung zuzuführen, insbesondere sie in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus oder andere geeignete Einrichtungen zu befördern (vgl. §3 Absatz 1 HmbRDG). Beschwerden oder Verstöße gegen § 3 Abs. 1 HmbRDG sind der Behörde nicht bekannt.

Soweit aufgrund der Berichterstattung identifizierbar, wurden die genannten Fälle hinsichtlich tatsächlicher Verstöße gegen §3 HmbRDG noch einmal überprüft. Am Beispiel Schussverletzung am Elbe-Einkaufszentrum am 19.1. stellt sich der Fall wie folgt dar: Krankenhaus I lehnte aufgrund nicht verfügbarer fachlicher Kapazitäten eine Aufnahme des Patienten ab. Nachdem Krankenhaus II mit Verweis auf mangelnde Kapazitäten eine Aufnahme ebenfalls ablehnte, wurde der Patient in Krankenhaus III eingeliefert und dort medizinisch versorgt. Auch in den anderen Fällen wurde die Entscheidung der behandelnden Notärzte bzw. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor dem Hintergrund verfügbarer fachlicher Kapazitäten in den Zielkliniken getroffen.

Im Übrigen weist die Behörde darauf hin, dass die Beurteilung welches Krankenhaus für die Behandlung des jeweiligen Notfallpatienten geeignet ist, eine Entscheidung ist, die alleinig den Notfallpatienten behandelnden Notärztinnen und Notärzte bzw. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter obliegt. Die Entscheidungen über die jeweils geeignetste Zielklinik wird hierbei durch die vor Ort befindlichen Einsatzkräfte unter Berücksichtigung einer Vielzahl externer Faktoren sowie häufig auch unter Zeitdruck getroffen. Ausschlaggebende Faktoren sind u.a. der Zustand des Patienten, die Verdachtsdiagnose, eventuelle Vorerkrankungen sowie ambulante und stationäre Vorbehandlungen, aber auch die Auslastung der Kliniken und nicht zuletzt die Verkehrssituation.

Der Fachbeirat Rettungsdienst der Behörde für Inneres und Sport nimmt in keiner Weise Einfluss auf die Entscheidung der behandelnden Notärztinnen und Notärzte bzw. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Es zählt nicht zu dem Aufgabenbereich des Fachbeirates Rettungsdienst, Fragestellungen zu konkreten verwaltungsrechtlichen Einzelfällen und Planungen sowie zur Aufbauorganisation des Rettungsdienstes der FHH zu übernehmen. Zudem weist die Behörde drauf hin, dass der Vorsitz des Fachbeirats Rettungsdienst durch die Abteilungsleitung der Abteilung A4 (Abteilung für Öffentliche Sicherheit) der Behörde für Inneres und Sport und bei Abwesenheit durch ihre Stellvertretung in der Abteilung A4 wahrgenommen wird. Die Mitglieder des Fachbeirates bestehen aus bis zu fünf Vertretern aus der Leitenden Notarztgruppe von unterschiedlichen Kliniken sowie bis zu zehn Vertretern der Feuerwehr Hamburg und der Abteilung A4 sowie Gästen.

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