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Studienkredit: Nur, wenn es nicht anders geht – Tipps und kostenlose Online-Vorträge zur Studienfinanzierung

In wenigen Monaten beginnt für zahlreiche junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Das Hochschulstudium zu finanzieren, kann ein Kraftakt sein. Wenn andere Unterstützungsmöglichkeiten unsicher sind, erscheint einigen ein Kredit als einziger Weg. Doch Studienkredite sind vergleichsweise teuer und Kreditnehmer:innen kämpfen oft noch viele Jahre nach dem Berufseinstieg mit den Schulden. Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps zur Studienfinanzierung und zeigt Alternativen zum Kredit auf.

Gängige Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren sind die Unterstützung durch Eltern, Nebenjobs, BAföG oder Stipendien. Wer diese Möglichkeiten nicht hat, sieht sich nach anderen Optionen um – so nahmen laut dem Centrum für Hochschulentwicklung im letzten Jahr gut 76.000 Studierende einen Studienkredit in Anspruch. Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB, empfiehlt, auf Studienkredite nur als Notlösung und bestenfalls für kurze Zeiträume zurückzugreifen.

Alle Unterstützungsmöglichkeiten prüfen

Der Finanzexperte erklärt: „Grundsätzlich gilt, dass Eltern für den Unterhalt der ersten Ausbildung ihrer Kinder aufkommen müssen. Dies hat auch Vorrang vor der eigenen Alterssicherung oder der Abbezahlung eines Immobilienkredits. Die Familie sollte sich daher frühzeitig über die Ausbildungsfinanzierung Gedanken machen.“ Kindergeld steht jungen Erwachsenen bis zum Ende der ersten Ausbildung zu. Die Fortzahlung müssen Eltern aber beantragen, sonst endet sie ab der Volljährigkeit ihrer Kinder automatisch.

Über die Hälfte der Studierenden arbeitet zudem neben dem Studium. „Junge Menschen sollten sich aber nicht übernehmen, der zeitliche Aufwand für ein Studium wird oft unterschätzt“, rät Schaarschmidt. Komfortabler können Stipendien sein. Die Voraussetzungen für eine solche Förderung, aber auch mögliche Rückzahlungsbedingungen sind sehr verschieden – für angehende Studierende lohnt es sich, zu prüfen, was Stipendiengeber:innen anbieten.

BAföG – geliehenes Geld vom Staat gibt es besonders günstig

Studienanwärter:innen sollten auch einen Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, in Betracht ziehen. Der individuelle Anspruch richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen der Eltern. Immerhin knapp 14 Prozent der Brandenburger Studierenden erhalten BAföG. Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, mit denen Interessierte abschätzen können, ob sie anspruchsberechtigt sind. Schaarschmidt rät: „Im Zweifelsfall beantragen. BAföG wird als zinsloses Darlehen gezahlt, lediglich die Hälfte müssen Empfänger:innen später zurückzahlen. Und auch diese Schulden bleiben überschaubar, da das zuständige Bundesverwaltungsamt die Rückzahlungssumme in der Regel bei 10.000 Euro kappt.“

Studienkredite sind vergleichsweise teuer; Schulden können überfordern

Nicht so bei Studienkrediten, die mit Zinsen zurückgezahlt werden. „Bei kommerziellen Anbietern können Studierende schnell unüberschaubare Schulden anhäufen“, warnt Schaarschmidt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verlangt beispielsweise Zinsen von derzeit knapp 8 % p.a.

Ein Studienkredit hat oft auch langfristige Folgen, beispielsweise die verstärkte Furcht davor, dass der Studienabschluss nicht gelingt oder auf den Abschluss zunächst die Arbeitslosigkeit folgt. Schaarschmidt rät: „Studierende sollten Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe nutzen. Die Angebote von Banken und Sparkassen unterscheiden sich mitunter deutlich. Wer überlegt, einen solchen Kredit aufzunehmen, sollte sich vorab möglichst unabhängig informieren oder beraten lassen“.

Online-Vortragsreihe zu Studienfinanzierung und weiteren Themen für junge Verbraucher:innen

Im Rahmen der Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ informieren die Verbraucherzentralen in zahlreichen Online-Vorträgen rund um den Auszug aus dem Elternhaus und den Start in die Selbstständigkeit:

Die Aktionswoche wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ geplant.

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