Berlin

Tarifeinigung für die 1.300 Beschäftigten bei den Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH durchschnittlich um 13 Prozent Entgelterhöhung in zwei Schritten und eine Inflationsausgleichszahlung

Bei den Tarifverhandlungen für die rund 1.300 nichtärztlichen Beschäftigten der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH in Brandenburg a.d.H., in Teupitz und in Lübben wurde am 02. April 2024 in der vierten Verhandlungsrunde nach acht Verhandlungsstunden eine Tarifeinigung erzielt. Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien von Asklepios und durch die Gremien von ver.di.

Mit der Tarifeinigung wird Mitte des Jahres ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von 1.500 EUR gezahlt. Für Auszubildende beträgt der Inflationsausgleich 750 EUR. Zum 01. Juli 2024 erhöhen sich die monatlichen Tarifentgelte im ersten Schritt um 235 EUR. Gleichzeitig wird zum 1. Juli 2024 die wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert.

In einem zweiten Schritt werden die monatlichen Tarifentgelte zum 1. März 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht. Insgesamt beträgt die durchschnittliche Erhöhung der Tarifentgelte in zwei Schritten 13 Prozent.

Neben der Tariferhöhung wird die monatliche Pflegezulage für die Pflegebeschäftigten zum 01. September 2024 von 60 EUR auf 120 EUR erhöht. Die Therapeutenberufe wie u.a. die Physiotherapeut:innen, die Logopäd:innen, die Ergotherapeut:innen aber auch die Medizinisch-Technischen-Assistent:innen und Medizinisch-Technischen-Radiologieassistent:innen werden neben der Tariferhöhung zusätzlich zum 01. September 2024 um eine Entgeltgruppe höher eingruppiert. Für diese Beschäftigtengruppe erhöht sich mit der Höhergruppierung zum 01. September 2024 das monatliche Entgelt zusätzlich um durchschnittlich 345 EUR.

Bei den Auszubildenden erhöht sich rückwirkend ab dem 01. März 2024 die Ausbildungsvergütung um 150 EUR. Ab dem 01. Januar 2025 richtet sich die Ausbildungsvergütung nach der Höher der Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst.

Der Tarifeinigung am 02. April 2024 waren insgesamt fünf ganztägige Streiktage im Monat März 2024 vorangegangen. Auch wurde vor dem Arbeitsgericht in Brandenburg a.d.H. über den Umfang der Notdienste während eines Streikes im Maßregelvollzug gestritten. Am 26. März 2024 hatte sich die Gewerkschaft ver.di und Asklepios beim Arbeitsgericht in Brandenburg a.d.H. auf einen Vergleich (eine Einigung) zum Umfang der Notdienste für den Maßregelvollzug verständigen können.

„Mit der Tarifeinigung zur Tariferhöhung im ersten Schritt auf den Sockelbetrag von 235 EUR ist es ver.di gelungen, die unteren Entgeltgruppen aufzuwerten“, so der ver.di-Verhandlungsführer Ben Brusniak.

„Die Tarifeinigung in der vierten Verhandlungsrunde war nur möglich, weil sich die Beschäftigten und ver.di-Mitglieder mit einer hohen Beteiligung an fünf ganztägigen Streiktagen im Monat März beteiligt hatten“, so Ralf Franke, einer der ver.di-Verhandlungsführer.

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